Zum Inhalt springen
§tierarztgebühren.de

Stationäre Unterbringung bei einem Vogel

Wenn Sie wissen möchten, was stationäre unterbringung bei einen Vogel kosten darf: zwischen 20,93 € und 62,79 € für die Gebühr, im Notdienst bis 83,72 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.

Dahinter stecken 2 Positionen der Verordnung: Nr. 81, Nr. 82 mit 12,57 € bis 20,93 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.

laufende Nummern
81, 82
einfacher Satz
12,57 € bis 20,93 €
höchstens regulär
62,79 €
höchstens im Notdienst
83,72 €

Die Positionen für Vögel

Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn stationäre unterbringung bei einen Vogel abgerechnet wird.

Nr. 81Stubenvögel

Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Stubenvögel

einfacher Satz
12,57 €
bis dreifach
37,71 €
Notdienst bis
50,28 €
Nr. 82Großpsittaciden

Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Großpsittaciden

einfacher Satz
20,93 €
bis dreifach
62,79 €
Notdienst bis
83,72 €
Woraus sich der Betrag zusammensetzt

2 Positionen, zusammen 33,50 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.

  • Nr. 81 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, StubenvögelStubenvögel12,57 € (38 Prozent)
  • Nr. 82 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, GroßpsittacidenGroßpsittaciden20,93 € (62 Prozent)
Was daraus werden darf, netto

Alles zwischen 20,93 € und 62,79 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.

1fach20,93 €
2fach41,86 €
3fach62,79 €
4fach83,72 €
regulär, 1 bis 3fach, § 2 Abs. 1 GOT
Notdienst, 2 bis 4fach, dazu einmal 50,00 €, § 4 GOT

Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.

Was bei Vögel anders ist

Die Anlage trennt Stubenvögel von Großpsittaciden. Für Papageien und Aras gelten durchgehend höhere Sätze als für Wellensittich und Kanarienvogel.

Die allgemeine Einordnung zu Stationäre Unterbringung, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Stationäre Unterbringung.

Im Vergleich zu anderen Tierarten

Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 82 mit 20,93 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.

Vergleich der höchsten Position dieser Leistung nach Tierart
TierartNummernhöchster einfacher Satzim Verhältnis
Vogel81, 8220,93 €100 Prozent
Pferd7829,33 €140 Prozent
Hund8319,08 €91 Prozent
Kaninchen8512,57 €60 Prozent
Meerschweinchen8512,57 €60 Prozent
Katze8411,45 €55 Prozent

Stationäre Unterbringung bei anderen Tierarten

Weitere Behandlungen für Vögel

Fragen und Antworten

Welche GOT-Position gilt für einen Vogel?
Nr. 81 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Stubenvögel mit 12,57 €. Nr. 82 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Großpsittaciden mit 20,93 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
Was ist bei Vögel anders als bei den übrigen Tierarten?
Die Anlage trennt Stubenvögel von Großpsittaciden. Für Papageien und Aras gelten durchgehend höhere Sätze als für Wellensittich und Kanarienvogel.
Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
Die höchste Position dieser Seite liegt bei 20,93 €. Zum Vergleich: Pferd 29,33 €, Hund 19,08 €, Kaninchen 12,57 €, Meerschweinchen 12,57 €, Katze 11,45 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.

Woher die Angaben stammen

Rahmen:
§ 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT