Stationäre Unterbringung bei einem Vogel
Wenn Sie wissen möchten, was stationäre unterbringung bei einen Vogel kosten darf: zwischen 20,93 € und 62,79 € für die Gebühr, im Notdienst bis 83,72 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.
Dahinter stecken 2 Positionen der Verordnung: Nr. 81, Nr. 82 mit 12,57 € bis 20,93 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.
- laufende Nummern
- 81, 82
- einfacher Satz
- 12,57 € bis 20,93 €
- höchstens regulär
- 62,79 €
- höchstens im Notdienst
- 83,72 €
Die Positionen für Vögel
Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn stationäre unterbringung bei einen Vogel abgerechnet wird.
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Stubenvögel
- einfacher Satz
- 12,57 €
- bis dreifach
- 37,71 €
- Notdienst bis
- 50,28 €
Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Großpsittaciden
- einfacher Satz
- 20,93 €
- bis dreifach
- 62,79 €
- Notdienst bis
- 83,72 €
2 Positionen, zusammen 33,50 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.
- Nr. 81 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, StubenvögelStubenvögel12,57 € (38 Prozent)
- Nr. 82 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, GroßpsittacidenGroßpsittaciden20,93 € (62 Prozent)
Alles zwischen 20,93 € und 62,79 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.
Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.
Was bei Vögel anders ist
Die Anlage trennt Stubenvögel von Großpsittaciden. Für Papageien und Aras gelten durchgehend höhere Sätze als für Wellensittich und Kanarienvogel.
Die allgemeine Einordnung zu Stationäre Unterbringung, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Stationäre Unterbringung.
Im Vergleich zu anderen Tierarten
Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 82 mit 20,93 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.
Stationäre Unterbringung bei anderen Tierarten
Weitere Behandlungen für Vögel
- EinschläfernDie Euthanasie durch Injektion hat je Tierart eine eigene Position in Teil B.
- ImpfungDie Anlage kennt keine Position Impfung. Abgerechnet werden Injektion, Impfstoff und Bescheinigung.
- Allgemeine UntersuchungDie Grundleistung, die auf fast jeder Rechnung steht. In 17 Positionen nach Tierart gestaffelt.
- NarkoseAnästhesie ist eine eigene Leistung mit eigenen Positionen, nie im Eingriff enthalten.
Fragen und Antworten
- Welche GOT-Position gilt für einen Vogel?
- Nr. 81 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Stubenvögel mit 12,57 €. Nr. 82 Stationäre Unterbringung pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten, Großpsittaciden mit 20,93 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
- Was ist bei Vögel anders als bei den übrigen Tierarten?
- Die Anlage trennt Stubenvögel von Großpsittaciden. Für Papageien und Aras gelten durchgehend höhere Sätze als für Wellensittich und Kanarienvogel.
- Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
- Die höchste Position dieser Seite liegt bei 20,93 €. Zum Vergleich: Pferd 29,33 €, Hund 19,08 €, Kaninchen 12,57 €, Meerschweinchen 12,57 €, Katze 11,45 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rahmen:
- § 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT