Anleitungen zur Tierarztrechnung
8 Anliegen rund um die Tierarztrechnung, jedes mit Zuständigkeit, Kosten und Dauer im Kopf und mit einer Schrittfolge, in der jeder Schritt seine Fundstelle nennt. Die meisten kosten nichts: Die Aufgliederung der Rechnung nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT ebenso wenig wie die Beschwerde bei der zuständigen Kammer.
| Anliegen | zuständig | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Wie prüfe ich eine Tierarztrechnung? | der Zahlungspflichtige selbst, im Streitfall die Landestierärztekammer | keine | wenige Minuten je Rechnung |
| Wie verlange ich eine aufgegliederte Tierarztrechnung? | die Praxis, die die Rechnung gestellt hat | keine | ein Schreiben, keine Frist im Gesetz |
| Wie beanstande ich eine Tierarztrechnung? | zuerst die Praxis, danach die Landestierärztekammer | keine für die Beanstandung | abhängig von der Praxis und der Kammer |
| Wo beschwere ich mich über eine Tierarztrechnung? | die Landestierärztekammer des Bundeslandes, in dem die Praxis liegt | keine | je Kammer verschieden |
| Welcher Tierarzt hat heute Notdienst? | die Landestierärztekammer, teils regionale Notdienstringe | der zweifache bis vierfache Satz nach § 4 Abs. 1 GOT, dazu 50 Euro Notdienstgebühr | sofort |
| Bekomme ich vom Tierarzt einen Kostenvoranschlag? | die Praxis | keine gesetzliche Gebühr dafür vorgesehen | vor der Behandlung |
| Was tun, wenn die Tierarztrechnung zu hoch ist? | die Praxis für eine Ratenzahlung, Tierschutzvereine für Härtefälle | keine | abhängig von der Vereinbarung |
| Kann man Tierarztkosten von der Steuer absetzen? | das Finanzamt | keine | mit der Steuererklärung |
Woher die Angaben stammen
- Abläufe:
- eigener Text, redaktionell verantwortet