Was der Tierarzt-Notdienst kostet
Nachts wird es teurer, und zwar nach einer festen Regel. Im Notdienst verdoppelt sich der einfache Satz jeder Position, und der Rahmen reicht bis zum Vierfachen. Dazu kommt einmal je Angelegenheit die Notdienstgebühr von 50,00 € netto, auch wenn mehrere Ihrer Tiere versorgt werden.
Das gilt überall in Deutschland gleich, denn die Gebührenordnung ist Bundesrecht. Was sich je Bundesland unterscheidet, ist nur die Frage, wer Dienst hat: Das regeln die 17 Landestierärztekammern selbst.
- Rahmen im Notdienst
- 2 bis 4fach
- Notdienstgebühr
- 50,00 €
- Kammern regeln den Notdienst
- 17
- Tierarztpraxen in Deutschland
- 10.385
§ 4 Abs. 1 GOT
einmal je Angelegenheit
Stand 31.12.2025
Notdienst oder nur außerhalb der Sprechzeit?
Nicht jede Behandlung am Abend ist ein Notdienst, und der Unterschied steht auf Ihrer Rechnung. Drei Fälle sind zu unterscheiden, und sie führen zu drei verschiedenen Beträgen.
Nacht, Wochenende oder Feiertag?
Normaler Rahmen
Einfacher bis dreifacher Satz.
§ 2 Abs. 1 GOT
Ja, und im Rahmen eines Notdienstes erbracht?
Notdienst
Zweifacher bis vierfacher Satz, dazu einmal 50 Euro Notdienstgebühr.
§ 4 Abs. 1 und 2 GOT
Ja, aber nur auf Ihr Verlangen ausserhalb der Sprechzeit?
Aufschlag statt Notdienst
Die einfachen Sätze erhöhen sich um 100 Prozent. Keine Notdienstgebühr.
§ 3 Abs. 3 GOT
Wann Notdienst gilt und wann nicht
§ 2 Abs. 2 GOT benennt die Zeiträume, in denen der Zeitpunkt der Leistung besonders zu berücksichtigen ist. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass § 4 GOT überhaupt greift.
- Nacht
- täglich von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages
- Wochenende
- freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr
- Feiertag
- gesetzlicher Feiertag von 0 bis 24 Uhr
Entscheidend ist daneben, dass die Leistung im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht wird. Geschieht sie außerhalb der Sprechzeit nur auf Verlangen des Halters, gilt nicht § 4 GOT, sondern § 3 Abs. 3 GOT mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf den einfachen Satz. Der Unterschied ist erheblich, und er steht über die berechneten Positionen auf der Rechnung.
§ 4 GOT im Wortlaut
(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu.
(2) Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.
(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.
(4) Für die Gebühren nach Absatz 1 Satz 1 und für das Absehen von der Erhebung der Notdienstgebühr nach Absatz 3 gilt § 5 Absatz 1 entsprechend.
(5) § 3 Absatz 3 bleibt unberührt.
Wer den Notdienst organisiert
Zuständig ist die Kammer des Bundeslandes, in dem die Praxis liegt. Es sind 17 und nicht sechzehn, weil Nordrhein-Westfalen mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei Kammerbezirke hat. 14 der 17 Kammern veröffentlichen dazu eine eigene Seite, geprüft am 27.08.2026.
- Baden-WürttembergLandestierärztekammer Baden-Württemberg939 Praxen, ohne eigene Notdienstseite
- BayernBayerische Landestierärztekammer2.068 Praxen, eigene Notdienstseite
- BerlinTierärztekammer Berlin314 Praxen, eigene Notdienstseite
- BrandenburgLandestierärztekammer Brandenburg530 Praxen, eigene Notdienstseite
- BremenTierärztekammer Bremen49 Praxen, eigene Notdienstseite
- HamburgTierärztekammer Hamburg144 Praxen, eigene Notdienstseite
- HessenLandestierärztekammer Hessen884 Praxen, eigene Notdienstseite
- Mecklenburg-VorpommernLandestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern230 Praxen, eigene Notdienstseite
- NiedersachsenTierärztekammer Niedersachsen1.323 Praxen, ohne eigene Notdienstseite
- NordrheinTierärztekammer Nordrhein987 Praxen, eigene Notdienstseite
- Rheinland-PfalzLandestierärztekammer Rheinland-Pfalz525 Praxen, eigene Notdienstseite
- SaarlandTierärztekammer Saarland105 Praxen, ohne eigene Notdienstseite
- SachsenSächsische Landestierärztekammer475 Praxen, eigene Notdienstseite
- Sachsen-AnhaltTierärztekammer Sachsen-Anhalt220 Praxen, eigene Notdienstseite
- Schleswig-HolsteinTierärztekammer Schleswig-Holstein490 Praxen, eigene Notdienstseite
- ThüringenLandestierärztekammer Thüringen245 Praxen, eigene Notdienstseite
- Westfalen-LippeTierärztekammer Westfalen-Lippe857 Praxen, eigene Notdienstseite
Was Sie jetzt tun können
- 1
Die Notdienstrechnung nachrechnen
Der Prüfer kennt den Notdienstrahmen und meldet es, wenn die Notdienstgebühr mehr als einmal berechnet wurde. § 4 Abs. 2 GOT lässt sie je Angelegenheit nur einmal zu.
- 2
Vorher wissen, was kommt
Im Rechner lässt sich der Notdienst zuschalten. Der Rahmen springt dann auf das Zwei- bis Vierfache, und die Notdienstgebühr wird mitgerechnet.
- 3
Die zuständige Stelle finden
Bei Zweifeln an einer Rechnung ist die Kammer am Sitz der Praxis zuständig, nicht die am eigenen Wohnort. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei.
Fragen und Antworten
- Was kostet der Tierarzt im Notdienst?
- Nach § 4 Abs. 1 GOT verdoppelt sich der einfache Satz jeder Position, und der Rahmen reicht bis zum Vierfachen. Dazu kommt einmal je Angelegenheit die Notdienstgebühr von 50 Euro netto. Auf alles kommt die Umsatzsteuer, weil die Sätze der Anlage nach § 1 Abs. 3 GOT netto sind.
- Fällt die Notdienstgebühr bei zwei Tieren zweimal an?
- Nein. § 4 Abs. 2 GOT lässt sie in derselben Angelegenheit nur einmal zu, auch wenn mehrere Tiere eines Halters versorgt werden müssen.
- Ist jede Behandlung nach Feierabend Notdienst?
- Nein. Wird die Leistung auf Verlangen des Halters außerhalb der Sprechzeit erbracht, ohne dass ein Notdienst vorliegt, greift § 3 Abs. 3 GOT mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf den einfachen Satz. Der Rahmen des § 4 GOT und die Notdienstgebühr gelten dann nicht.
- Wer organisiert den Notdienst?
- Nicht der Bund und nicht die GOT, sondern die 17 Landestierärztekammern über ihre Berufsordnungen, teils zusammen mit regionalen Notdienstringen. Deshalb sieht die Notdienstsuche in jedem Bundesland anders aus, während die Kosten bundeseinheitlich geregelt sind.
Rechner für den Notdienst
Woher die Angaben stammen
- Kosten und Zeiträume:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 3, § 4 GOT
- Kammern:
- Mitgliederliste der Bundestierärztekammer, Adressen einzeln geprüft am 27.08.2026
- Praxen:
- Bundestierärztekammer, Tierärztestatistik 2025, Deutsches Tierärzteblatt 6/2026, Seiten 804 bis 814