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§tierarztgebühren.de

Was der Tierarzt-Notdienst kostet

Nachts wird es teurer, und zwar nach einer festen Regel. Im Notdienst verdoppelt sich der einfache Satz jeder Position, und der Rahmen reicht bis zum Vierfachen. Dazu kommt einmal je Angelegenheit die Notdienstgebühr von 50,00 € netto, auch wenn mehrere Ihrer Tiere versorgt werden.

Das gilt überall in Deutschland gleich, denn die Gebührenordnung ist Bundesrecht. Was sich je Bundesland unterscheidet, ist nur die Frage, wer Dienst hat: Das regeln die 17 Landestierärztekammern selbst.

Rahmen im Notdienst
2 bis 4fach

§ 4 Abs. 1 GOT

Notdienstgebühr
50,00 €

einmal je Angelegenheit

Kammern regeln den Notdienst
17
Tierarztpraxen in Deutschland
10.385

Stand 31.12.2025

Notdienst oder nur außerhalb der Sprechzeit?

Nicht jede Behandlung am Abend ist ein Notdienst, und der Unterschied steht auf Ihrer Rechnung. Drei Fälle sind zu unterscheiden, und sie führen zu drei verschiedenen Beträgen.

Nacht, Wochenende oder Feiertag?

Normaler Rahmen

Einfacher bis dreifacher Satz.

§ 2 Abs. 1 GOT

Ja, und im Rahmen eines Notdienstes erbracht?

Notdienst

Zweifacher bis vierfacher Satz, dazu einmal 50 Euro Notdienstgebühr.

§ 4 Abs. 1 und 2 GOT

Ja, aber nur auf Ihr Verlangen ausserhalb der Sprechzeit?

Aufschlag statt Notdienst

Die einfachen Sätze erhöhen sich um 100 Prozent. Keine Notdienstgebühr.

§ 3 Abs. 3 GOT

Der Unterschied zwischen der zweiten und der dritten Spalte kostet bei einer mittleren Rechnung schnell fünfzig Euro und mehr. Auf der Rechnung erkennt man ihn an der Notdienstgebühr: Sie gibt es nur im echten Notdienst.

Wann Notdienst gilt und wann nicht

§ 2 Abs. 2 GOT benennt die Zeiträume, in denen der Zeitpunkt der Leistung besonders zu berücksichtigen ist. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass § 4 GOT überhaupt greift.

Nacht
täglich von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages
Wochenende
freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr
Feiertag
gesetzlicher Feiertag von 0 bis 24 Uhr

Entscheidend ist daneben, dass die Leistung im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht wird. Geschieht sie außerhalb der Sprechzeit nur auf Verlangen des Halters, gilt nicht § 4 GOT, sondern § 3 Abs. 3 GOT mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf den einfachen Satz. Der Unterschied ist erheblich, und er steht über die berechneten Positionen auf der Rechnung.

§ 4 GOT im Wortlaut

(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu.

(2) Die Notdienstgebühr darf in der gleichen Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere eines Tierhalters im Rahmen des Notdienstes tierärztlich versorgt werden müssen.

(3) Von der Erhebung der Notdienstgebühr kann im begründeten Einzelfall abgesehen werden.

(4) Für die Gebühren nach Absatz 1 Satz 1 und für das Absehen von der Erhebung der Notdienstgebühr nach Absatz 3 gilt § 5 Absatz 1 entsprechend.

(5) § 3 Absatz 3 bleibt unberührt.

§ 4 GOT mit Einordnung

Wer den Notdienst organisiert

Zuständig ist die Kammer des Bundeslandes, in dem die Praxis liegt. Es sind 17 und nicht sechzehn, weil Nordrhein-Westfalen mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei Kammerbezirke hat. 14 der 17 Kammern veröffentlichen dazu eine eigene Seite, geprüft am 27.08.2026.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1

    Die Notdienstrechnung nachrechnen

    Der Prüfer kennt den Notdienstrahmen und meldet es, wenn die Notdienstgebühr mehr als einmal berechnet wurde. § 4 Abs. 2 GOT lässt sie je Angelegenheit nur einmal zu.

    Zum Rechnungsprüfer

  2. 2

    Vorher wissen, was kommt

    Im Rechner lässt sich der Notdienst zuschalten. Der Rahmen springt dann auf das Zwei- bis Vierfache, und die Notdienstgebühr wird mitgerechnet.

    Zum GOT-Rechner

  3. 3

    Die zuständige Stelle finden

    Bei Zweifeln an einer Rechnung ist die Kammer am Sitz der Praxis zuständig, nicht die am eigenen Wohnort. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei.

    So geht das

Fragen und Antworten

Was kostet der Tierarzt im Notdienst?
Nach § 4 Abs. 1 GOT verdoppelt sich der einfache Satz jeder Position, und der Rahmen reicht bis zum Vierfachen. Dazu kommt einmal je Angelegenheit die Notdienstgebühr von 50 Euro netto. Auf alles kommt die Umsatzsteuer, weil die Sätze der Anlage nach § 1 Abs. 3 GOT netto sind.
Fällt die Notdienstgebühr bei zwei Tieren zweimal an?
Nein. § 4 Abs. 2 GOT lässt sie in derselben Angelegenheit nur einmal zu, auch wenn mehrere Tiere eines Halters versorgt werden müssen.
Ist jede Behandlung nach Feierabend Notdienst?
Nein. Wird die Leistung auf Verlangen des Halters außerhalb der Sprechzeit erbracht, ohne dass ein Notdienst vorliegt, greift § 3 Abs. 3 GOT mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf den einfachen Satz. Der Rahmen des § 4 GOT und die Notdienstgebühr gelten dann nicht.
Wer organisiert den Notdienst?
Nicht der Bund und nicht die GOT, sondern die 17 Landestierärztekammern über ihre Berufsordnungen, teils zusammen mit regionalen Notdienstringen. Deshalb sieht die Notdienstsuche in jedem Bundesland anders aus, während die Kosten bundeseinheitlich geregelt sind.

Rechner für den Notdienst

Woher die Angaben stammen

Kammern:
Mitgliederliste der Bundestierärztekammer, Adressen einzeln geprüft am 27.08.2026
Praxen:
Bundestierärztekammer, Tierärztestatistik 2025, Deutsches Tierärzteblatt 6/2026, Seiten 804 bis 814