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Allgemeine Untersuchung bei einem Vogel

Wenn Sie wissen möchten, was allgemeine untersuchung bei einen Vogel kosten darf: zwischen 23,62 € und 70,86 € für die Gebühr, im Notdienst bis 94,48 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.

Dahinter stecken 3 Positionen der Verordnung: Nr. 14, Nr. 15, Nr. 32 mit 9,23 € bis 23,62 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.

laufende Nummern
14, 15, 32
einfacher Satz
9,23 € bis 23,62 €
höchstens regulär
70,86 €
höchstens im Notdienst
94,48 €

Die Positionen für Vögel

Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn allgemeine untersuchung bei einen Vogel abgerechnet wird.

Nr. 14Stubenvögel

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Stubenvögel

einfacher Satz
11,26 €
bis dreifach
33,78 €
Notdienst bis
45,04 €
Nr. 15Großpsittaciden

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Großpsittaciden

einfacher Satz
23,62 €
bis dreifach
70,86 €
Notdienst bis
94,48 €
Nr. 32Folgeuntersuchung Stubenvögel

Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Stubenvögel

einfacher Satz
9,23 €
bis dreifach
27,69 €
Notdienst bis
36,92 €
Woraus sich der Betrag zusammensetzt

3 Positionen, zusammen 44,11 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.

  • Nr. 14 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, StubenvögelStubenvögel11,26 € (26 Prozent)
  • Nr. 15 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, GroßpsittacidenGroßpsittaciden23,62 € (54 Prozent)
  • Nr. 32 Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, StubenvögelFolgeuntersuchung Stubenvögel9,23 € (21 Prozent)
Was daraus werden darf, netto

Alles zwischen 23,62 € und 70,86 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.

1fach23,62 €
2fach47,24 €
3fach70,86 €
4fach94,48 €
regulär, 1 bis 3fach, § 2 Abs. 1 GOT
Notdienst, 2 bis 4fach, dazu einmal 50,00 €, § 4 GOT

Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.

Was bei Vögel anders ist

Die Anlage trennt Stubenvögel von Großpsittaciden. Für Papageien und Aras gelten durchgehend höhere Sätze als für Wellensittich und Kanarienvogel.

Die allgemeine Einordnung zu Allgemeine Untersuchung, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Allgemeine Untersuchung.

Im Vergleich zu anderen Tierarten

Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 15 mit 23,62 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.

Vergleich der höchsten Position dieser Leistung nach Tierart
TierartNummernhöchster einfacher Satzim Verhältnis
Vogel14, 15, 3223,62 €100 Prozent
Pferd4, 2230,78 €130 Prozent
Hund16, 21, 3423,62 €100 Prozent
Katze16, 21, 3423,62 €100 Prozent
Reptil18, 3623,62 €100 Prozent
Frettchen16, 3423,62 €100 Prozent
Kaninchen17, 3515,39 €65 Prozent
Meerschweinchen17, 3515,39 €65 Prozent

Allgemeine Untersuchung bei anderen Tierarten

Weitere Behandlungen für Vögel

Fragen und Antworten

Welche GOT-Position gilt für einen Vogel?
Nr. 14 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Stubenvögel mit 11,26 €. Nr. 15 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Großpsittaciden mit 23,62 €. Nr. 32 Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Stubenvögel mit 9,23 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
Was ist bei Vögel anders als bei den übrigen Tierarten?
Die Anlage trennt Stubenvögel von Großpsittaciden. Für Papageien und Aras gelten durchgehend höhere Sätze als für Wellensittich und Kanarienvogel.
Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
Die höchste Position dieser Seite liegt bei 23,62 €. Zum Vergleich: Pferd 30,78 €, Hund 23,62 €, Katze 23,62 €, Reptil 23,62 €, Frettchen 23,62 €, Kaninchen 15,39 €, Meerschweinchen 15,39 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.

Woher die Angaben stammen

Rahmen:
§ 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT