Begriffe von der Tierarztrechnung
16 Begriffe stehen zwischen einer Tierarztrechnung und ihrem Verständnis. Jeder ist hier in einem Satz definiert, mit Fundstelle in der Verordnung und mit dem Begriff, mit dem er regelmäßig verwechselt wird. Der wichtigste ist der einfache Satz: Der Betrag im Gebührenverzeichnis ist die Untergrenze, nicht der Preis.
Alle Begriffe mit ihrer Fundstelle
- Einfacher SatzDer einfache Satz ist der Eurobetrag, der in der dritten Spalte des Gebührenverzeichnisses steht, und damit die Untergrenze jeder Gebühr.
- GebührensatzDer Gebührensatz ist der Faktor zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen, mit dem der Betrag aus dem Verzeichnis multipliziert wird.
- Billiges ErmessenBilliges Ermessen ist der Maßstab, nach dem die Praxis den Gebührensatz innerhalb des Rahmens festlegt.
- NotdienstgebührDie Notdienstgebühr ist ein fester Betrag von 50 Euro, der im tierärztlichen Notdienst neben den Gebühren anfällt.
- Tierärztlicher NotdienstDer tierärztliche Notdienst ist die Versorgung bei Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen, für die § 4 GOT einen eigenen Gebührenrahmen vorsieht.
- Laufende NummerDie laufende Nummer ist die Kennung einer Leistung in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses, und sie muss auf jeder Rechnung stehen.
- GebührenverzeichnisDas Gebührenverzeichnis ist die Anlage zur GOT und enthält alle 1.006 tierärztlichen Leistungen mit ihrem einfachen Satz.
- AnalogleistungEine Analogleistung ist eine Leistung, die im Gebührenverzeichnis nicht steht und deshalb nach dem Satz einer gleichwertigen Leistung berechnet wird.
- DoppelbewertungsverbotDas Doppelbewertungsverbot untersagt, eine Leistung zu berechnen, die nach den Leistungsansätzen bereits Teil einer anderen berechneten Leistung ist.
- AuslagenAuslagen sind Beträge, die neben der Gebühr berechnet werden dürfen, etwa für Arzneimittel und verbrauchtes Material.
- ArzneimittelpreiseArzneimittelpreise richten sich nicht nach der GOT, sondern nach der Arzneimittelpreisverordnung.
- WegegeldWegegeld ist die Entschädigung für den Weg zu einem Besuch und beträgt 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro.
- BehandlungsfallDer Behandlungsfall ist der Zusammenhang, in dem eine Folgeuntersuchung günstiger abgerechnet wird als eine allgemeine Untersuchung.
- TextformTextform ist die Form, in der eine Vereinbarung über abweichende Gebührensätze geschlossen werden muss.
- BetreuungsvertragEin Betreuungsvertrag ist ein Vertrag über die langfristige Betreuung geschlossener Tierbestände, in dem abweichende Gebührensätze vereinbart werden dürfen.
- AufgliederungDie Aufgliederung ist die Aufschlüsselung der Rechnung, die der Zahlungspflichtige verlangen kann.
Woher die Angaben stammen
- Erklärungen:
- eigener Text, redaktionell verantwortet