Rechner zur Gebührenordnung
Vier Werkzeuge zur Gebührenordnung, alle mit den 1.006 Positionen der Anlage hinterlegt. Sie laufen vollständig im Browser, ohne Anmeldung, ohne Bezahlung und ohne Übertragung Ihrer Eingaben. Zu jeder Konstante steht die Fundstelle daneben, damit die Rechnung nachprüfbar bleibt.
Die laufenden Nummern reichen von 1 bis 1006. Ohne aktives JavaScript führt der Weg über das Gebührenverzeichnis.
Welcher Rechner wofür
- GOT-RechnerEine Position, ein Satz zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen, dazu Notdienst, Umsatzsteuer und Wegegeld.
- RechnungsprüferNummern und Beträge einer erhaltenen Rechnung eintragen und je Zeile sehen, welcher Satz angesetzt wurde.
- KostenschätzerBehandlung und Tierart wählen und die Summe der beteiligten Positionen sehen, mit Spanne.
- Musterschreiben AufgliederungSchreiben nach § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT, fertig zum Kopieren.
Was die Rechner nicht tun
- Sie verlangen keine E-Mail-Adresse und zeigen kein Ergebnis erst nach einer Anmeldung.
- Sie speichern nichts. Beim Neuladen der Seite sind die Eingaben weg.
- Sie beurteilen keinen Einzelfall. Ob ein Gebührensatz im konkreten Fall billigem Ermessen nach § 2 Abs. 1 GOT entspricht, entscheiden im Streitfall die Schlichtungsstelle der zuständigen Kammer oder die Gerichte.
- Sie sagen nichts über die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung. Das ist nicht das Thema dieser Domain.
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rechenregeln:
- § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 4, § 7, § 10 GOT
- Schnittstelle:
- die Suche nutzt /api/suche/, die Bestandszahlen stehen unter /api/status/