Bestandsbetreuung
Steht auf Ihrer Rechnung eine Nummer zwischen 255 und 262, finden Sie sie in dieser Tabelle. Es sind 8 Leistungen aus dem Bereich Bestandsbetreuung, jede mit ihrem Wortlaut und ihrem Betrag.
Die einfachen Sätze reichen hier von 12,19 € bis 42,67 €. Was daraus werden darf, steht in den beiden rechten Spalten: bis zum Dreifachen regulär, im Notdienst bis zum Vierfachen, also bis zu 170,68 € bei der teuersten Position dieser Gruppe.
- Positionen
- 8
- laufende Nummern
- 255 bis 262
- niedrigster Satz
- 12,19 €
- höchster Satz
- 42,67 €
Nr. 260
Nr. 255
Vorbemerkung im Wortlaut der Anlage
Die Gebühr für die Bestandsbetreuung beinhaltet wiederkehrende tierärztliche Leistungen. Wiederkehrende tierärztliche Leistungen im Rahmen der Bestandsbetreuung sind: 1. Kontrolle der 1.1. Hygiene, 1.2. Seuchenprophylaxe, 1.3. Fütterung und 1.4. allgemeinen Haltung der Tierheimtiere, ohne Anfertigung von Hygieneplänen, Futtermittelanalysen, Seuchenalarmplänen etc.; 2. Allgemeinuntersuchung jedes Tieres einschließlich Entwurmung, Impfung einschließlich Impfbescheinigung, Parasitenbekämpfung und Kennzeichnung. Weitergehende diagnostische und therapeutische Leistungen werden gesondert nach den Vorschriften dieser Verordnung abgerechnet.
Die Anlage gliedert diese Gruppe in 2 Untergruppen. Die Reihenfolge und die Bezeichnungen stammen aus dem Gebührenverzeichnis.
Bestandsbetreuung Nutztiere, Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb
7 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Bestandsbetreuung Tierheime
1 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Weitere Gruppen in Teil B
- 1. Bescheinigungen und Gutachten5 Positionen
- 2. Sonstige Untersuchungen51 Positionen
- 3. Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der tierärztlichen Praxis einschließlich Auswertung der Befunde11 Positionen
- 4. Sonstige physikalische Diagnostik und Therapie43 Positionen
- 5. Sonstige Behandlungen und Verrichtungen58 Positionen
- 7. Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel18 Positionen
Teil A und Teil C des Verzeichnisses
Woher die Angaben stammen
- Wortlaut und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Gliederung:
- Teile, Gruppen und Untergruppen wie in der Anlage