Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel
Steht auf Ihrer Rechnung eine Nummer zwischen 263 und 280, finden Sie sie in dieser Tabelle. Es sind 18 Leistungen aus dem Bereich Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel, jede mit ihrem Wortlaut und ihrem Betrag.
Die einfachen Sätze reichen hier von 0,01 € bis 0,38 €. Was daraus werden darf, steht in den beiden rechten Spalten: bis zum Dreifachen regulär, im Notdienst bis zum Vierfachen, also bis zu 1,52 € bei der teuersten Position dieser Gruppe.
- Positionen
- 18
- laufende Nummern
- 263 bis 280
- niedrigster Satz
- 0,01 €
- höchster Satz
- 0,38 €
Nr. 279
Nr. 263
Vorbemerkung im Wortlaut der Anlage
Bei Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei 1. Eintagsküken entfällt die Gebühr für die Bestandsuntersuchung für diese, 2. Ziergeflügel erhöhen sich die Gebührensätze um 50 Prozent.
Die Anlage gliedert diese Gruppe in 2 Untergruppen. Die Reihenfolge und die Bezeichnungen stammen aus dem Gebührenverzeichnis.
a) Anwendung subkutan, intramuskulär, intrakutan, intranasal, intraokulär, kloakal oder durch Kropfinstillation
12 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
b) Anwendungen als Spray, Anwendung von Trinkwasser-Vakzinen oder anderen kollektiven Impfverfahren
6 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Weitere Gruppen in Teil B
- 1. Bescheinigungen und Gutachten5 Positionen
- 2. Sonstige Untersuchungen51 Positionen
- 3. Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der tierärztlichen Praxis einschließlich Auswertung der Befunde11 Positionen
- 4. Sonstige physikalische Diagnostik und Therapie43 Positionen
- 5. Sonstige Behandlungen und Verrichtungen58 Positionen
- 6. Bestandsbetreuung8 Positionen
Teil A und Teil C des Verzeichnisses
Woher die Angaben stammen
- Wortlaut und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Gliederung:
- Teile, Gruppen und Untergruppen wie in der Anlage