Betreuungsvertrag
Ein Betreuungsvertrag ist ein Vertrag über die langfristige Betreuung geschlossener Tierbestände, in dem abweichende Gebührensätze vereinbart werden dürfen.
Betreuungsvertrag in der Verordnung
§ 5 Abs. 3 GOT verlangt dafür Textform. Dieselbe Form gilt für das Absehen von der Notdienstgebühr.
§ 5 Abs. 4 GOT erweitert das auf Tiere, die einer als gemeinnützig anerkannten Tierschutzeinrichtung gehören und dort gehalten werden.
Für einzelne Heimtiere kommt diese Konstruktion nicht in Betracht.
Womit Betreuungsvertrag verwechselt wird
Der Betreuungsvertrag wird für einen Weg gehalten, auch bei Hund und Katze vom Rahmen abzuweichen. § 5 Abs. 3 und 4 GOT knüpft ihn an die langfristige Betreuung geschlossener Tierbestände. Für das einzelne Heimtier greift er nicht, dort bleibt es bei der Vereinbarung nach § 5 Abs. 1 GOT.
Fundstelle § 5 Abs. 3 und 4 GOT
§ 5 Abs. 3 und 4 GOT. § 5 Sonstige abweichende Gebührensätze im Wortlaut
Verwandte Begriffe
Woher die Angaben stammen
- Erklärung:
- eigener Text, redaktionell verantwortet