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Behandlungsfall

Der Behandlungsfall ist der Zusammenhang, in dem eine Folgeuntersuchung günstiger abgerechnet wird als eine allgemeine Untersuchung.

Behandlungsfall in der Verordnung

Das Verzeichnis nennt die Folgeuntersuchung ausdrücklich im selben Behandlungsfall. Der Begriff steht in der Leistungsbeschreibung, nicht in den Paragrafen.

Ein neuer Anlass ist ein neuer Behandlungsfall, und dann greift wieder die allgemeine Untersuchung mit dem höheren Satz.

Wo die Grenze verläuft, definiert die Verordnung nicht. Das ist einer der Punkte, an denen Rechnungen streitig werden.

Womit Behandlungsfall verwechselt wird

Der Behandlungsfall wird mit dem Praxisbesuch verwechselt. Ein Fall kann mehrere Besuche umfassen, und innerhalb desselben Falls sind Folgeuntersuchungen nach den laufenden Nummern 22 bis 38 günstiger als die erste Untersuchung. Wo der Fall endet, sagt die Anlage nicht, das ist eine fachliche Beurteilung.

Fundstelle Anlage, laufende Nummern 22 bis 38

Anlage, laufende Nummern 22 bis 38

Wo Behandlungsfall vorkommt

Verwandte Begriffe

Woher die Angaben stammen

Erklärung:
eigener Text, redaktionell verantwortet