Wie prüfe ich eine Tierarztrechnung?
Jede Tierarztrechnung muss nach § 7 Abs. 4 GOT sechs Angaben enthalten, darunter die laufende Nummer aus dem Gebührenverzeichnis. Mit dieser Nummer lässt sich der einfache Satz nachschlagen und aus dem berechneten Betrag der angesetzte Gebührensatz zurückrechnen. Zulässig ist der einfache bis dreifache Satz, im Notdienst der zweifache bis vierfache.
- zuständig
- der Zahlungspflichtige selbst, im Streitfall die Landestierärztekammer
- Kosten
- keine
- Dauer
- wenige Minuten je Rechnung
- Schritte
- 6
Wie eine Tierarztrechnung aufgebaut ist
So sieht eine Rechnung aus
Tierarztpraxis Beispiel
Rechnung 2026-0417
14.03.2026, Katze, Kastration
Was die Markierungen bedeuten
- 1
- Die drei Angaben aus § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GOT. Fehlen sie, fehlt der Rechnung ein Pflichtbestandteil.
- 2
- Die laufende Nummer ist der Schlüssel. Mit ihr lässt sich der einfache Satz nachschlagen: hier 23,62 €. 47,24 € geteilt durch 23,62 € ergibt den zweifachen Satz.
- 3
- Dieselbe Rechnung, andere Position, einfacher Satz 89,00 €. Auch hier ergibt die Division den zweifachen Satz. Beide liegen im Rahmen des § 2 Abs. 1 GOT.
- 4
- Steht neben den Gebühren und folgt nach § 9 GOT der Arzneimittelpreisverordnung. Aus dem Gebührenverzeichnis lässt sich dieser Betrag nicht ableiten.
- 5
- Muss ausgewiesen sein, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 GOT. Die Sätze der Anlage sind netto, § 1 Abs. 3 GOT. Wer brutto durch den Nettosatz teilt, bekommt einen zu hohen Gebührensatz heraus.
Was Sie dafür brauchen
- Die Rechnung liegt vor, mit laufenden Nummern und Einzelbeträgen.
- Bekannt ist, ob die Leistung im Notdienst erbracht wurde.
- Bekannt ist, ob die Beträge netto oder brutto ausgewiesen sind.
So gehen Sie vor
Pflichtangaben abhaken
§ 7 Abs. 4 Satz 1 GOT verlangt Datum der Leistung, Tierart, Diagnose oder Grund der Konsultation, die Leistung mit laufender Nummer, den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer. Fehlt eine davon, fehlt der Rechnung ein Pflichtbestandteil.
Je Position den Satz zurückrechnen
Berechneten Betrag durch den einfachen Satz aus dem Gebührenverzeichnis teilen. Sind die Beträge brutto, vorher durch 1,19 teilen. Das Ergebnis ist der angesetzte Gebührensatz.
Rahmen prüfen
Ohne Notdienst liegt der zulässige Rahmen nach § 2 Abs. 1 GOT zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen. Im Notdienst nach § 4 Abs. 1 GOT zwischen dem Zweifachen und dem Vierfachen.
Notdienstgebühr zählen
Die Notdienstgebühr von 50 Euro darf nach § 4 Abs. 2 GOT in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden, auch wenn mehrere Tiere versorgt wurden.
Auslagen trennen
Arzneimittel und Material werden nach § 9 und § 7 Abs. 2 GOT gesondert berechnet und folgen nicht dem Gebührenverzeichnis. Praxiskosten dagegen sind nach § 7 Abs. 1 GOT mit den Gebühren abgegolten.
Bei offenen Fragen aufgliedern lassen
§ 7 Abs. 4 Satz 3 GOT gibt dem Zahlungspflichtigen das Recht, die Aufgliederung der Rechnung zu verlangen. Das setzt keinen Streit voraus.
Rechnungsprüfer ohne Anmeldung
Läuft vollständig im Browser, ohne Anmeldung und ohne Übertragung Ihrer Eingaben.
Typische Fehler
- Den Betrag einer Position mit dem Betrag aus dem Verzeichnis vergleichen und den Gebührensatz vergessen. Der Betrag im Verzeichnis ist die Untergrenze, nicht der Preis.
- Netto und brutto verwechseln. Die Sätze der Anlage sind nach § 1 Abs. 3 GOT ohne Umsatzsteuer.
- Mehrere Positionen aus derselben Gruppe für eine Doppelberechnung halten. § 6 GOT verbietet das nur, wenn eine Leistung nach der Leistungsbeschreibung Teil der anderen ist.
- Jede Behandlung außerhalb der Sprechzeit für Notdienst halten. Ohne Notdienst greift § 3 Abs. 3 GOT mit einem Aufschlag von 100 Prozent, nicht der Rahmen des § 4 GOT.
Fragen und Antworten
- Ist der dreifache Satz zulässig?
- Ja. § 2 Abs. 1 GOT lässt den einfachen bis dreifachen Satz zu. Die Wahl innerhalb des Rahmens muss nach billigem Ermessen erfolgen, ein Regelsatz existiert nicht.
- Was, wenn der Satz über dem Dreifachen liegt?
- Eine Überschreitung ist nach § 5 Abs. 1 GOT nur mit einer vor der Leistung in Textform geschlossenen Vereinbarung zulässig, von der Sie ein Doppel bekommen haben müssen.
Begriffe aus dieser Anleitung
- Einfacher SatzDer einfache Satz ist der Eurobetrag, der in der dritten Spalte des Gebührenverzeichnisses steht, und damit die Untergrenze jeder Gebühr.
- GebührensatzDer Gebührensatz ist der Faktor zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen, mit dem der Betrag aus dem Verzeichnis multipliziert wird.
- NotdienstgebührDie Notdienstgebühr ist ein fester Betrag von 50 Euro, der im tierärztlichen Notdienst neben den Gebühren anfällt.
- Laufende NummerDie laufende Nummer ist die Kennung einer Leistung in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses, und sie muss auf jeder Rechnung stehen.
- AnalogleistungEine Analogleistung ist eine Leistung, die im Gebührenverzeichnis nicht steht und deshalb nach dem Satz einer gleichwertigen Leistung berechnet wird.
- DoppelbewertungsverbotDas Doppelbewertungsverbot untersagt, eine Leistung zu berechnen, die nach den Leistungsansätzen bereits Teil einer anderen berechneten Leistung ist.
- AuslagenAuslagen sind Beträge, die neben der Gebühr berechnet werden dürfen, etwa für Arzneimittel und verbrauchtes Material.
- BehandlungsfallDer Behandlungsfall ist der Zusammenhang, in dem eine Folgeuntersuchung günstiger abgerechnet wird als eine allgemeine Untersuchung.
Weitere Anleitungen
Woher die Angaben stammen
- Ablauf:
- eigener Text, redaktionell verantwortet