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Einschläfern bei einem Hund

Wenn Sie wissen möchten, was einschläfern bei einen Hund kosten darf: zwischen 30,78 € und 92,34 € für die Gebühr, im Notdienst bis 123,12 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.

Dahinter steckt eine Position der Verordnung: Nr. 208 mit 30,78 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.

laufende Nummern
208
einfacher Satz
30,78 €
höchstens regulär
92,34 €
höchstens im Notdienst
123,12 €

Die Positionen für Hunde

Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn einschläfern bei einen Hund abgerechnet wird.

Nr. 208Hund, Katze, Frettchen

Euthanasie durch Injektion, Hund, Katze, Frettchen

einfacher Satz
30,78 €
bis dreifach
92,34 €
Notdienst bis
123,12 €
Was daraus werden darf, netto

Alles zwischen 30,78 € und 92,34 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.

1fach30,78 €
2fach61,56 €
3fach92,34 €
4fach123,12 €
regulär, 1 bis 3fach, § 2 Abs. 1 GOT
Notdienst, 2 bis 4fach, dazu einmal 50,00 €, § 4 GOT

Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.

Was bei Hunde anders ist

Die Anlage fasst Hund, Katze und Frettchen bei den Grundleistungen zu einer Position zusammen, trennt sie bei den Operationen aber nach Art und Geschlecht.

Die allgemeine Einordnung zu Einschläfern, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Einschläfern.

Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann

Diese Positionen sind eigene Leistungen mit eigener Nummer. Ob sie im konkreten Fall anfallen, hängt vom Behandlungsverlauf ab. § 6 GOT verbietet nur, eine Leistung zu berechnen, die nach den Leistungsansätzen bereits Teil einer anderen ist.

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen

einfacher Satz
23,62 €
bis dreifach
70,86 €
Notdienst bis
94,48 €

Im Vergleich zu anderen Tierarten

Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 208 mit 30,78 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.

Vergleich der höchsten Position dieser Leistung nach Tierart
TierartNummernhöchster einfacher Satzim Verhältnis
Hund20830,78 €100 Prozent
Pferd19973,90 €240 Prozent
Katze20830,78 €100 Prozent
Vogel205, 20928,43 €92 Prozent
Reptil20624,00 €78 Prozent
Kaninchen204, 20910,26 €33 Prozent
Meerschweinchen20910,26 €33 Prozent

Einschläfern bei anderen Tierarten

Weitere Behandlungen für Hunde

Fragen und Antworten

Welche GOT-Position gilt für einen Hund?
Nr. 208 Euthanasie durch Injektion, Hund, Katze, Frettchen mit 30,78 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
Was ist bei Hunde anders als bei den übrigen Tierarten?
Die Anlage fasst Hund, Katze und Frettchen bei den Grundleistungen zu einer Position zusammen, trennt sie bei den Operationen aber nach Art und Geschlecht.
Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
Die höchste Position dieser Seite liegt bei 30,78 €. Zum Vergleich: Pferd 73,90 €, Katze 30,78 €, Vogel 28,43 €, Reptil 24,00 €, Kaninchen 10,26 €, Meerschweinchen 10,26 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.

Woher die Angaben stammen

Rahmen:
§ 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT