Einschläfern bei einem Kaninchen
Wenn Sie wissen möchten, was einschläfern bei ein Kaninchen kosten darf: zwischen 10,26 € und 30,78 € für die Gebühr, im Notdienst bis 41,04 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.
Dahinter stecken 2 Positionen der Verordnung: Nr. 204, Nr. 209 mit 10,26 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.
- laufende Nummern
- 204, 209
- einfacher Satz
- 10,26 €
- höchstens regulär
- 30,78 €
- höchstens im Notdienst
- 41,04 €
Die Positionen für Kaninchen
Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn einschläfern bei ein Kaninchen abgerechnet wird.
Euthanasie durch Injektion, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen
- einfacher Satz
- 10,26 €
- bis dreifach
- 30,78 €
- Notdienst bis
- 41,04 €
Euthanasie durch Injektion, Heimsäugetiere, Stubenvögel
- einfacher Satz
- 10,26 €
- bis dreifach
- 30,78 €
- Notdienst bis
- 41,04 €
2 Positionen, zusammen 20,52 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.
- Nr. 204 Euthanasie durch Injektion, Pelztier, Zucht- und MastkaninchenPelztier, Zucht- und Mastkaninchen10,26 € (50 Prozent)
- Nr. 209 Euthanasie durch Injektion, Heimsäugetiere, Stubenvögelals Heimsäugetier10,26 € (50 Prozent)
Alles zwischen 10,26 € und 30,78 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.
Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.
Was bei Kaninchen anders ist
Kaninchen laufen in der Anlage meist unter Heimsäugetiere. Nur wo sie der Erwerbstätigkeit des Halters dienen, greift die eigene Position für Zucht- und Mastkaninchen mit einem niedrigeren Satz.
Die allgemeine Einordnung zu Einschläfern, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Einschläfern.
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Diese Positionen sind eigene Leistungen mit eigener Nummer. Ob sie im konkreten Fall anfallen, hängt vom Behandlungsverlauf ab. § 6 GOT verbietet nur, eine Leistung zu berechnen, die nach den Leistungsansätzen bereits Teil einer anderen ist.
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Heimsäugetiere
- einfacher Satz
- 15,39 €
- bis dreifach
- 46,17 €
- Notdienst bis
- 61,56 €
Im Vergleich zu anderen Tierarten
Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 209 mit 10,26 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.
Einschläfern bei anderen Tierarten
Weitere Behandlungen für Kaninchen
- KastrationDie Anlage führt Kastration und Sterilisation getrennt nach Tierart und Geschlecht.
- ImpfungDie Anlage kennt keine Position Impfung. Abgerechnet werden Injektion, Impfstoff und Bescheinigung.
- Allgemeine UntersuchungDie Grundleistung, die auf fast jeder Rechnung steht. In 17 Positionen nach Tierart gestaffelt.
- NarkoseAnästhesie ist eine eigene Leistung mit eigenen Positionen, nie im Eingriff enthalten.
- Stationäre UnterbringungJe Tag und ohne Behandlung, nach Tierart gestaffelt.
- KaiserschnittEigene Position je Tierart in der Gynäkologie, häufig im Notdienst.
Fragen und Antworten
- Welche GOT-Position gilt für ein Kaninchen?
- Nr. 204 Euthanasie durch Injektion, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen mit 10,26 €. Nr. 209 Euthanasie durch Injektion, Heimsäugetiere, Stubenvögel mit 10,26 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
- Was ist bei Kaninchen anders als bei den übrigen Tierarten?
- Kaninchen laufen in der Anlage meist unter Heimsäugetiere. Nur wo sie der Erwerbstätigkeit des Halters dienen, greift die eigene Position für Zucht- und Mastkaninchen mit einem niedrigeren Satz.
- Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
- Die höchste Position dieser Seite liegt bei 10,26 €. Zum Vergleich: Pferd 73,90 €, Hund 30,78 €, Katze 30,78 €, Vogel 28,43 €, Reptil 24,00 €, Meerschweinchen 10,26 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rahmen:
- § 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT