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§tierarztgebühren.de

Was kostet das Einschläfern?

Eine feste Antwort gibt es nicht, und das liegt nicht an der Praxis, sondern an der Verordnung. Sie legt für einschläfern einen Betrag fest und erlaubt darauf eine Spanne. Zulässig ist alles zwischen 73,90 € und 221,70 €, im Notdienst bis 295,60 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Beträge netto, die Umsatzsteuer kommt hinzu.

Was Ihre Praxis daraus gemacht hat, steht auf Ihrer Rechnung hinter der laufenden Nummer. Unten stehen die 6 Positionen, um die es geht, mit dem Betrag, gegen den Sie rechnen können.

Positionen
6
niedrigster einfacher Satz
10,26 €
höchstens regulär
221,70 €
höchstens im Notdienst
295,60 €

Die Positionen der Gebührenordnung

Diese Nummern stehen auf einer Rechnung, wenn einschläfern abgerechnet wird. Die Spalte einfacher Satz ist der Wert aus der Verordnung, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Gebührenpositionen mit laufender Nummer, einfachem Satz und zulässiger Spanne
Nr.Leistungeinfacher Satzbis dreifachNotdienst bis vierfach
199Euthanasie durch Injektion, Pferd, Hausequiden, Kameliden73,90 €221,70 €295,60 €
204Euthanasie durch Injektion, Pelztier, Zucht- und Mastkaninchen10,26 €30,78 €41,04 €
205Euthanasie durch Injektion, Großpsittaciden28,43 €85,29 €113,72 €
206Euthanasie durch Injektion, Reptilien und Amphibien24,00 €72,00 €96,00 €
208Euthanasie durch Injektion, Hund, Katze, Frettchen30,78 €92,34 €123,12 €
209Euthanasie durch Injektion, Heimsäugetiere, Stubenvögel10,26 €30,78 €41,04 €

6 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Wo Einschläfern in der Gebührenordnung steht

Die Euthanasie durch Injektion steht in Teil B der Anlage unter den sonstigen Behandlungen und Verrichtungen. Sie ist nach Tierart gestaffelt, von der niedrigsten Position für Fische bis zur höchsten für Pferde.

Findet die Euthanasie zu Hause statt, kommt der Hausbesuch nach Nr. 40 der Anlage hinzu, dazu das Wegegeld nach § 10 Abs. 2 GOT mit 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro. Wird sie außerhalb der Sprechzeiten erbeten, greift je nach Lage entweder § 3 Abs. 3 GOT mit einem Aufschlag von 100 Prozent auf den einfachen Satz oder, im echten Notdienst, § 4 GOT mit dem zweifachen bis vierfachen Satz und der Notdienstgebühr von 50 Euro.

Die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers oder eine Einäscherung stehen nicht in der Gebührenordnung. Sie werden vom Tierkörperbeseitiger oder vom Krematorium in Rechnung gestellt und folgen keiner Gebührenordnung.

Unterschiede nach Tierart

Die Anlage unterscheidet bei dieser Leistung nach Tierart. Für 7 Arten gibt es eine eigene Seite mit den Positionen, die für sie gelten.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1

    Ihre Rechnung nachrechnen

    Betrag durch den einfachen Satz teilen. Was herauskommt, ist der angesetzte Gebührensatz. Alles zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen ist zulässig.

    Zum Rechnungsprüfer

  2. 2

    Vorher wissen, was kommt

    Die Spanne oben gilt für die Gebühren. Arzneimittel und Material kommen gesondert dazu und folgen einer anderen Verordnung.

    Zum Kostenschätzer

  3. 3

    Nachfragen, wenn etwas unklar ist

    § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT gibt Ihnen das Recht, die Aufgliederung der Rechnung zu verlangen. Ohne Begründung, ohne Streit.

    So geht das

Fragen und Antworten

Ist die Einäscherung in der Gebühr enthalten?
Nein. Die GOT regelt nur die tierärztliche Leistung. Einäscherung und Tierkörperbeseitigung sind Leistungen Dritter und werden nach deren Preisen abgerechnet.
Was kostet das Einschläfern zu Hause zusätzlich?
Den Hausbesuch nach Nr. 40 der Anlage und das Wegegeld nach § 10 Abs. 2 GOT. Das Wegegeld beträgt 3,50 Euro je Doppelkilometer und mindestens 13 Euro, jeweils netto und vor Anwendung des Gebührensatzes.

Einschläfern im Gebührenverzeichnis

Verwandte Behandlungen

Selbst nachrechnen

Woher die Angaben stammen

Rahmen und Notdienst:
§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2 GOT
Zuordnung der Behandlung zu den Positionen:
eigene Auswertung der Leistungsbeschreibungen