Kastration bei einem Kaninchen
Wenn Sie wissen möchten, was kastration bei ein Kaninchen kosten darf: zwischen 92,18 € und 276,54 € für die Gebühr, im Notdienst bis 368,72 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.
Dahinter stecken 2 Positionen der Verordnung: Nr. 379, Nr. 606 mit 30,78 € bis 92,18 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.
- laufende Nummern
- 379, 606
- einfacher Satz
- 30,78 € bis 92,18 €
- höchstens regulär
- 276,54 €
- höchstens im Notdienst
- 368,72 €
Die Positionen für Kaninchen
Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn kastration bei ein Kaninchen abgerechnet wird.
Kastration Heimsäugetier, männlich
- einfacher Satz
- 30,78 €
- bis dreifach
- 92,34 €
- Notdienst bis
- 123,12 €
Ovariohysterektomie Heimsäugetiere
- einfacher Satz
- 92,18 €
- bis dreifach
- 276,54 €
- Notdienst bis
- 368,72 €
2 Positionen, zusammen 122,96 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.
- Nr. 379 Kastration Heimsäugetier, männlichmännlich, als Heimsäugetier30,78 € (25 Prozent)
- Nr. 606 Ovariohysterektomie Heimsäugetiereweiblich, Ovariohysterektomie Heimsäugetiere92,18 € (75 Prozent)
Alles zwischen 92,18 € und 276,54 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.
Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.
Was bei Kaninchen anders ist
Dient das Tier der Erwerbstätigkeit seines Halters, greifen die Positionen für Zucht- und Mastkaninchen mit niedrigeren Sätzen.
Kaninchen laufen in der Anlage meist unter Heimsäugetiere. Nur wo sie der Erwerbstätigkeit des Halters dienen, greift die eigene Position für Zucht- und Mastkaninchen mit einem niedrigeren Satz.
Die allgemeine Einordnung zu Kastration, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Kastration.
Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann
Diese Positionen sind eigene Leistungen mit eigener Nummer. Ob sie im konkreten Fall anfallen, hängt vom Behandlungsverlauf ab. § 6 GOT verbietet nur, eine Leistung zu berechnen, die nach den Leistungsansätzen bereits Teil einer anderen ist.
Im Vergleich zu anderen Tierarten
Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 606 mit 92,18 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.
Kastration bei anderen Tierarten
Weitere Behandlungen für Kaninchen
- EinschläfernDie Euthanasie durch Injektion hat je Tierart eine eigene Position in Teil B.
- ImpfungDie Anlage kennt keine Position Impfung. Abgerechnet werden Injektion, Impfstoff und Bescheinigung.
- Allgemeine UntersuchungDie Grundleistung, die auf fast jeder Rechnung steht. In 17 Positionen nach Tierart gestaffelt.
- NarkoseAnästhesie ist eine eigene Leistung mit eigenen Positionen, nie im Eingriff enthalten.
- Stationäre UnterbringungJe Tag und ohne Behandlung, nach Tierart gestaffelt.
- KaiserschnittEigene Position je Tierart in der Gynäkologie, häufig im Notdienst.
Fragen und Antworten
- Welche GOT-Position gilt für ein Kaninchen?
- Nr. 379 Kastration Heimsäugetier, männlich mit 30,78 €. Nr. 606 Ovariohysterektomie Heimsäugetiere mit 92,18 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
- Was ist bei Kaninchen anders als bei den übrigen Tierarten?
- Dient das Tier der Erwerbstätigkeit seines Halters, greifen die Positionen für Zucht- und Mastkaninchen mit niedrigeren Sätzen. Kaninchen laufen in der Anlage meist unter Heimsäugetiere. Nur wo sie der Erwerbstätigkeit des Halters dienen, greift die eigene Position für Zucht- und Mastkaninchen mit einem niedrigeren Satz.
- Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
- Die höchste Position dieser Seite liegt bei 92,18 €. Zum Vergleich: Pferd 534,25 €, Hund 192,00 €, Meerschweinchen 92,18 €, Katze 89,00 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rahmen:
- § 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT