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Was darf eine Infusion kosten?

Eine feste Antwort gibt es nicht, und das liegt nicht an der Praxis, sondern an der Verordnung. Sie legt für infusion einen Betrag fest und erlaubt darauf eine Spanne. Zulässig ist alles zwischen 70,92 € und 212,76 €, im Notdienst bis 283,68 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Beträge netto, die Umsatzsteuer kommt hinzu.

Was Ihre Praxis daraus gemacht hat, steht auf Ihrer Rechnung hinter der laufenden Nummer. Unten stehen die 2 Positionen, um die es geht, mit dem Betrag, gegen den Sie rechnen können.

Positionen
2
niedrigster einfacher Satz
42,00 €
höchstens regulär
212,76 €
höchstens im Notdienst
283,68 €

Die Positionen der Gebührenordnung

Diese Nummern stehen auf einer Rechnung, wenn infusion abgerechnet wird. Die Spalte einfacher Satz ist der Wert aus der Verordnung, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Gebührenpositionen mit laufender Nummer, einfachem Satz und zulässiger Spanne
Nr.Leistungeinfacher Satzbis dreifachNotdienst bis vierfach
234Infusion per Schwerkraft42,00 €126,00 €168,00 €
235Infusion per Infusomat70,92 €212,76 €283,68 €

2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Wo Infusion in der Gebührenordnung steht

Die Anlage unterscheidet die Infusion per Schwerkraft von der Infusion per Infusomat. Der Unterschied im Satz beträgt rund zwei Drittel.

Die Infusionslösung selbst ist ein Arzneimittel und wird nach § 9 GOT abgerechnet, nicht über die Gebührenposition.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1

    Ihre Rechnung nachrechnen

    Betrag durch den einfachen Satz teilen. Was herauskommt, ist der angesetzte Gebührensatz. Alles zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen ist zulässig.

    Zum Rechnungsprüfer

  2. 2

    Vorher wissen, was kommt

    Die Spanne oben gilt für die Gebühren. Arzneimittel und Material kommen gesondert dazu und folgen einer anderen Verordnung.

    Zum Kostenschätzer

  3. 3

    Nachfragen, wenn etwas unklar ist

    § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT gibt Ihnen das Recht, die Aufgliederung der Rechnung zu verlangen. Ohne Begründung, ohne Streit.

    So geht das

Fragen und Antworten

Ist die Infusionslösung im Preis enthalten?
Nein. Sie ist ein angewandtes Arzneimittel und wird nach § 9 GOT über die Arzneimittelpreisverordnung berechnet.
Warum kostet die Infusion über eine Pumpe mehr?
Weil die Anlage zwei Verfahren trennt. Nr. 234 ist die Infusion per Schwerkraft mit 42,00 Euro, Nr. 235 die Infusion per Infusomat mit 70,92 Euro. Der Unterschied liegt in der Technik, nicht in der Menge. Die Infusionslösung selbst ist Arzneimittel und wird nach § 7 Abs. 2 und § 9 GOT gesondert berechnet.

Infusion im Gebührenverzeichnis

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Selbst nachrechnen

Woher die Angaben stammen

Rahmen und Notdienst:
§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2 GOT
Zuordnung der Behandlung zu den Positionen:
eigene Auswertung der Leistungsbeschreibungen