Kosten vorher abschätzen
Eine Behandlung ist selten eine einzige Position. Der Schätzer summiert für 20 Behandlungen die Positionen, die die Anlage dafür führt, und zeigt die Spanne vom einfachen bis zum dreifachen Satz, im Notdienst vom zweifachen bis zum vierfachen zuzüglich 50 Euro Notdienstgebühr. Arzneimittel und Material sind nicht enthalten, denn sie folgen nach § 9 GOT der Arzneimittelpreisverordnung.
Behandlung und Tierart wählen
Der Schätzer summiert die Positionen der Anlage und zeigt die Spanne, die die Verordnung zulässt. Arzneimittel und Material kommen nach § 7 Abs. 2 und § 9 GOT gesondert dazu und lassen sich daraus nicht ableiten.
Rahmen nach § 2 Abs. 1 GOT: 1fach bis 3fach. Ein Regelsatz existiert nicht.
| Nr. | Leistung | einfacher Satz | bei 2fach |
|---|---|---|---|
| 378 | Kastration KaterKater | 30,32 € | 72,16 € |
| 605 | Ovariohysterektomie KätzinKätzin, Ovariohysterektomie | 89,00 € | 211,82 € |
| 16 | Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen | 23,62 € | 56,22 € |
| 310 | Injektionsnarkose intramuskulär, Hund, Katze, Frettchen | 23,44 € | 55,79 € |
4 Positionen, 2fach
395,98 €
brutto, ohne Arzneimittel und Material
- Untergrenze, 1fach
- 197,99 €
- Obergrenze, 3fach
- 593,98 €
- Summe einfacher Sätze
- 166,38 €
Fragen und Antworten
- Warum weicht mein Rechnungsbetrag ab?
- Weil Arzneimittel und Material nicht in der Gebühr stecken. § 7 Abs. 2 GOT erlaubt, sie neben der Gebühr zu berechnen, und § 9 GOT verweist dafür auf die Arzneimittelpreisverordnung. Der Gebührenanteil ist nachrechenbar, der Arzneimittelanteil folgt einer anderen Verordnung.
- Was sind die begleitenden Positionen?
- Narkose, allgemeine Untersuchung oder Impfbescheinigung sind eigene Nummern der Anlage. Weil sie eigene Nummern sind, dürfen sie neben der Behandlung berechnet werden, und § 6 GOT verbietet nur, dieselbe Leistung zweimal zu bewerten. Der Rechner zeigt, was danebenstehen kann, und nicht, was Ihre Tierärztin hätte tun müssen. Ob eine Narkose nötig war, entscheidet sie.
Weitere Rechner
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Zuordnung der Behandlung zu den Positionen:
- eigene Auswertung der Leistungsbeschreibungen