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Kastration bei einem Pferd

Wenn Sie wissen möchten, was kastration bei ein Pferd kosten darf: zwischen 534,25 € und 1.602,75 € für die Gebühr, im Notdienst bis 2.137,00 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.

Dahinter stecken 3 Positionen der Verordnung: Nr. 367, Nr. 368, Nr. 603 mit 128,00 € bis 534,25 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.

laufende Nummern
367, 368, 603
einfacher Satz
128,00 € bis 534,25 €
höchstens regulär
1.602,75 €
höchstens im Notdienst
2.137,00 €

Die Positionen für Pferde

Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn kastration bei ein Pferd abgerechnet wird.

Nr. 367Jährlingshengst, Kameliden

Kastration Jährlingshengst, Kameliden

einfacher Satz
128,00 €
bis dreifach
384,00 €
Notdienst bis
512,00 €
Nr. 368Hengst ab zwei Jahre

Kastration Hengst (ab zwei Jahre)

einfacher Satz
192,00 €
bis dreifach
576,00 €
Notdienst bis
768,00 €
Nr. 603Stute, Ovariohysterektomie

Ovariohysterektomie Stute

einfacher Satz
534,25 €
bis dreifach
1.602,75 €
Notdienst bis
2.137,00 €
Woraus sich der Betrag zusammensetzt

3 Positionen, zusammen 854,25 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.

  • Nr. 367 Kastration Jährlingshengst, KamelidenJährlingshengst, Kameliden128,00 € (15 Prozent)
  • Nr. 368 Kastration Hengst (ab zwei Jahre)Hengst ab zwei Jahre192,00 € (22 Prozent)
  • Nr. 603 Ovariohysterektomie StuteStute, Ovariohysterektomie534,25 € (63 Prozent)
Was daraus werden darf, netto

Alles zwischen 534,25 € und 1.602,75 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.

1fach534,25 €
2fach1.068,50 €
3fach1.602,75 €
4fach2.137,00 €
regulär, 1 bis 3fach, § 2 Abs. 1 GOT
Notdienst, 2 bis 4fach, dazu einmal 50,00 €, § 4 GOT

Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.

Was bei Pferde anders ist

Pferde tragen die höchsten Sätze der ganzen Anlage. Die teuerste Position überhaupt ist eine Darmresektion beim Pferd. Für den Hausbesuch gilt beim Pferd die allgemeine Regel des § 10 GOT.

Die allgemeine Einordnung zu Kastration, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Kastration.

Was zusätzlich auf der Rechnung stehen kann

Diese Positionen sind eigene Leistungen mit eigener Nummer. Ob sie im konkreten Fall anfallen, hängt vom Behandlungsverlauf ab. § 6 GOT verbietet nur, eine Leistung zu berechnen, die nach den Leistungsansätzen bereits Teil einer anderen ist.

Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden

einfacher Satz
30,78 €
bis dreifach
92,34 €
Notdienst bis
123,12 €

Im Vergleich zu anderen Tierarten

Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 603 mit 534,25 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.

Vergleich der höchsten Position dieser Leistung nach Tierart
TierartNummernhöchster einfacher Satzim Verhältnis
Pferd367, 368, 603534,25 €100 Prozent
Hund377, 604192,00 €36 Prozent
Kaninchen379, 60692,18 €17 Prozent
Meerschweinchen379, 60692,18 €17 Prozent
Katze378, 60589,00 €17 Prozent

Kastration bei anderen Tierarten

Weitere Behandlungen für Pferde

Fragen und Antworten

Welche GOT-Position gilt für ein Pferd?
Nr. 367 Kastration Jährlingshengst, Kameliden mit 128,00 €. Nr. 368 Kastration Hengst (ab zwei Jahre) mit 192,00 €. Nr. 603 Ovariohysterektomie Stute mit 534,25 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
Was ist bei Pferde anders als bei den übrigen Tierarten?
Pferde tragen die höchsten Sätze der ganzen Anlage. Die teuerste Position überhaupt ist eine Darmresektion beim Pferd. Für den Hausbesuch gilt beim Pferd die allgemeine Regel des § 10 GOT.
Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
Die höchste Position dieser Seite liegt bei 534,25 €. Zum Vergleich: Hund 192,00 €, Kaninchen 92,18 €, Meerschweinchen 92,18 €, Katze 89,00 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.

Woher die Angaben stammen

Rahmen:
§ 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT