Allgemeine Untersuchung bei einem Pferd
Wenn Sie wissen möchten, was allgemeine untersuchung bei ein Pferd kosten darf: zwischen 30,78 € und 92,34 € für die Gebühr, im Notdienst bis 123,12 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.
Dahinter stecken 2 Positionen der Verordnung: Nr. 4, Nr. 22 mit 24,62 € bis 30,78 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.
- laufende Nummern
- 4, 22
- einfacher Satz
- 24,62 € bis 30,78 €
- höchstens regulär
- 92,34 €
- höchstens im Notdienst
- 123,12 €
Die Positionen für Pferde
Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn allgemeine untersuchung bei ein Pferd abgerechnet wird.
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden
- einfacher Satz
- 30,78 €
- bis dreifach
- 92,34 €
- Notdienst bis
- 123,12 €
Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden
- einfacher Satz
- 24,62 €
- bis dreifach
- 73,86 €
- Notdienst bis
- 98,48 €
2 Positionen, zusammen 55,40 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.
- Nr. 4 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, KamelidenPferd, Hausequiden, Kameliden30,78 € (56 Prozent)
- Nr. 22 Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pferd, Hausequiden, KamelidenFolgeuntersuchung24,62 € (44 Prozent)
Alles zwischen 30,78 € und 92,34 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.
Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.
Was bei Pferde anders ist
Pferde tragen die höchsten Sätze der ganzen Anlage. Die teuerste Position überhaupt ist eine Darmresektion beim Pferd. Für den Hausbesuch gilt beim Pferd die allgemeine Regel des § 10 GOT.
Die allgemeine Einordnung zu Allgemeine Untersuchung, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Allgemeine Untersuchung.
Im Vergleich zu anderen Tierarten
Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 4 mit 30,78 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.
Allgemeine Untersuchung bei anderen Tierarten
- Allgemeine Untersuchung, Hund19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Katze19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Kaninchen12,34 € bis 15,39 €
- Allgemeine Untersuchung, Meerschweinchen12,34 € bis 15,39 €
- Allgemeine Untersuchung, Vogel9,23 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Reptil19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Frettchen19,74 € bis 23,62 €
Weitere Behandlungen für Pferde
- KastrationDie Anlage führt Kastration und Sterilisation getrennt nach Tierart und Geschlecht.
- EinschläfernDie Euthanasie durch Injektion hat je Tierart eine eigene Position in Teil B.
- Stationäre UnterbringungJe Tag und ohne Behandlung, nach Tierart gestaffelt.
- KaiserschnittEigene Position je Tierart in der Gynäkologie, häufig im Notdienst.
- TrächtigkeitsuntersuchungEigene Positionen je Tierart, getrennt von der allgemeinen Ultraschalldiagnostik.
Fragen und Antworten
- Welche GOT-Position gilt für ein Pferd?
- Nr. 4 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden mit 30,78 €. Nr. 22 Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Pferd, Hausequiden, Kameliden mit 24,62 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
- Was ist bei Pferde anders als bei den übrigen Tierarten?
- Pferde tragen die höchsten Sätze der ganzen Anlage. Die teuerste Position überhaupt ist eine Darmresektion beim Pferd. Für den Hausbesuch gilt beim Pferd die allgemeine Regel des § 10 GOT.
- Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
- Die höchste Position dieser Seite liegt bei 30,78 €. Zum Vergleich: Hund 23,62 €, Katze 23,62 €, Vogel 23,62 €, Reptil 23,62 €, Frettchen 23,62 €, Kaninchen 15,39 €, Meerschweinchen 15,39 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rahmen:
- § 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT