Tierärztlicher Notdienst in Rheinland-Pfalz
Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz. Was der Notdienst kostet, ist dagegen bundeseinheitlich geregelt: § 4 Abs. 1 GOT verdoppelt den einfachen Satz und lässt bis zum Vierfachen zu, dazu kommt einmal 50,00 € Notdienstgebühr. In Rheinland-Pfalz arbeiten 1.502 Tierärztinnen und Tierärzte in 525 Praxen und 9 Kliniken.
- Kammern in Rheinland-Pfalz
- 1
- Rahmen im Notdienst
- 2 bis 4fach
- Notdienstgebühr
- 50,00 €
- Praxen in Rheinland-Pfalz
- 525
§ 4 Abs. 1 GOT
einmal je Angelegenheit
geschätzt, Stand 31.12.2025
Die zuständige Kammer
- Körperschaft
- Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
- Kammerbezirk
- Rheinland-Pfalz
- Website
- https://ltk-rlp.de/
- GOT bei der Kammer
- https://ltk-rlp.de/tieraerzte/notdienst/notdienst-got
Was der Notdienst in Rheinland-Pfalz kostet
Dasselbe wie überall. Die Gebührenordnung ist Bundesrecht, und § 4 Abs. 1 GOT gilt in Rheinland-Pfalz wie in jedem anderen Bundesland: Der einfache Satz jeder Position verdoppelt sich, der Rahmen reicht bis zum Vierfachen, und einmal je Angelegenheit kommen 50,00 € netto hinzu. Wer in Rheinland-Pfalz eine Notdienstrechnung prüfen will, rechnet mit denselben Zahlen wie überall.
Fragen und Antworten
- Welche Kammer ist in Rheinland-Pfalz zuständig?
- Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist der Sitz der Praxis, nicht der Wohnort des Halters.
- Kostet der Notdienst in Rheinland-Pfalz mehr als anderswo?
- Nein. Die Kosten stehen bundeseinheitlich in § 4 Abs. 1 GOT: zweifacher bis vierfacher Satz und einmal 50,00 € Notdienstgebühr. Was sich je Bundesland unterscheidet, ist die Organisation des Notdienstes, nicht sein Preis.
- Wohin mit einer Beschwerde über eine Rechnung?
- Zuerst an die Praxis. Führt das nicht weiter, an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz. Eine eigene Seite für Tierhalterbeschwerden hat die Kammer nicht veröffentlicht, der Weg führt über ihre Geschäftsstelle.
Die anderen Kammerbezirke
Rechnen und prüfen
Wie diese Adressen gefunden wurden
Die Verweise oben sind nicht abgeschrieben, sondern erhoben: Startseite der Kammer holen, Verweise gegen Wortmuster bewerten, Zielseite abrufen und prüfen, ob sie das Thema wirklich trägt. Was dabei je Verweis herauskam, steht hier.
- Notdienst: von der Startseite, Verweistext "Notdienst", Zielseite 333 Wörter, eine Belegstelle im Text
- Beschwerde: kein Treffer, weder auf der Startseite noch eine Ebene tiefer
- Gebührenordnung: von der Startseite, Verweistext "Notdienst-GOT", Zielseite 321 Wörter, 2 Belegstellen im Text
Woher die Angaben stammen
- Kammer und Adressen:
- Mitgliederliste der Bundestierärztekammer, Adresse einzeln geprüft am 27.08.2026
- Praxiszahl:
- Bundestierärztekammer, Tierärztestatistik 2025, Deutsches Tierärzteblatt 6/2026, Seiten 804 bis 814