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Tierärztlicher Notdienst in Sachsen

Zuständig ist die Sächsische Landestierärztekammer. Was der Notdienst kostet, ist dagegen bundeseinheitlich geregelt: § 4 Abs. 1 GOT verdoppelt den einfachen Satz und lässt bis zum Vierfachen zu, dazu kommt einmal 50,00 € Notdienstgebühr. In Sachsen arbeiten 2.180 Tierärztinnen und Tierärzte in 475 Praxen und 2 Kliniken.

Kammern in Sachsen
1
Rahmen im Notdienst
2 bis 4fach

§ 4 Abs. 1 GOT

Notdienstgebühr
50,00 €

einmal je Angelegenheit

Praxen in Sachsen
475

Stand 31.12.2025

Die zuständige Kammer

Körperschaft
Sächsische Landestierärztekammer
Kammerbezirk
Sachsen

Vermerk zur Prüfung: Die Wurzel der Domain antwortet mit 404. Verlinkt ist deshalb die Seite über die Aufgaben der Kammer, die geprüft erreichbar ist.

Was der Notdienst in Sachsen kostet

Dasselbe wie überall. Die Gebührenordnung ist Bundesrecht, und § 4 Abs. 1 GOT gilt in Sachsen wie in jedem anderen Bundesland: Der einfache Satz jeder Position verdoppelt sich, der Rahmen reicht bis zum Vierfachen, und einmal je Angelegenheit kommen 50,00 € netto hinzu. Wer in Sachsen eine Notdienstrechnung prüfen will, rechnet mit denselben Zahlen wie überall.

Fragen und Antworten

Welche Kammer ist in Sachsen zuständig?
Die Sächsische Landestierärztekammer. Maßgeblich ist der Sitz der Praxis, nicht der Wohnort des Halters.
Kostet der Notdienst in Sachsen mehr als anderswo?
Nein. Die Kosten stehen bundeseinheitlich in § 4 Abs. 1 GOT: zweifacher bis vierfacher Satz und einmal 50,00 € Notdienstgebühr. Was sich je Bundesland unterscheidet, ist die Organisation des Notdienstes, nicht sein Preis.
Wohin mit einer Beschwerde über eine Rechnung?
Zuerst an die Praxis. Führt das nicht weiter, an die Sächsische Landestierärztekammer, die dafür eine eigene Seite führt.

Die anderen Kammerbezirke

Rechnen und prüfen

Wie diese Adressen gefunden wurden

Die Verweise oben sind nicht abgeschrieben, sondern erhoben: Startseite der Kammer holen, Verweise gegen Wortmuster bewerten, Zielseite abrufen und prüfen, ob sie das Thema wirklich trägt. Was dabei je Verweis herauskam, steht hier.

  • Notdienst: von der Startseite, Verweistext "Notfalldienst", Zielseite 539 Wörter, 2 Belegstellen im Text
  • Beschwerde: von der Startseite, Verweistext "weitere Informationen zum Einreichen einer Beschwerde", Zielseite 161 Wörter, eine Belegstelle im Text
  • Gebührenordnung: über die Rubrik "Informationen | Empfehlungen von A bis Z", Verweistext "GOT", Zielseite 177 Wörter, 2 Belegstellen im Text

Woher die Angaben stammen

Kammer und Adressen:
Mitgliederliste der Bundestierärztekammer, Adresse einzeln geprüft am 27.08.2026
Praxiszahl:
Bundestierärztekammer, Tierärztestatistik 2025, Deutsches Tierärzteblatt 6/2026, Seiten 804 bis 814