Wo beschwere ich mich über eine Tierarztrechnung?
Zuständig ist die Landestierärztekammer am Sitz der Praxis. Es gibt siebzehn davon und nicht sechzehn, weil Nordrhein-Westfalen mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei Kammerbezirke hat. Mehrere Kammern führen ein eigenes Verfahren für Tierhalterbeschwerden, Rechnungsprüfung und Schlichtung.
- zuständig
- die Landestierärztekammer des Bundeslandes, in dem die Praxis liegt
- Kosten
- keine
- Dauer
- je Kammer verschieden
- Schritte
- 3
Was Sie dafür brauchen
- Die Praxis hatte Gelegenheit, sich zu äußern.
- Der beanstandete Punkt ist mit laufender Nummer und Betrag benannt.
So gehen Sie vor
Die richtige Kammer bestimmen
Maßgeblich ist der Sitz der Praxis, nicht der Wohnort des Halters. In Nordrhein-Westfalen entscheidet der Landesteil.
Das Verfahren der Kammer nachlesen
Die Kammern regeln das Verfahren selbst. Nicht jede führt eine eigene Seite dazu.
Vollständig einreichen
Rechnung, Schriftwechsel mit der Praxis und die konkret beanstandeten Positionen.
Typische Fehler
- Die Kammer des eigenen Wohnorts anschreiben statt die am Sitz der Praxis.
- In Nordrhein-Westfalen die falsche der beiden Kammern wählen.
Fragen und Antworten
- Warum hat Nordrhein-Westfalen zwei Kammern?
- Aus historischen Gründen. Nordrhein und Westfalen-Lippe sind zwei eigenständige Kammerbezirke, deshalb sind es bundesweit siebzehn Kammern.
Begriffe aus dieser Anleitung
Weitere Anleitungen
Woher die Angaben stammen
- Ablauf:
- eigener Text, redaktionell verantwortet