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Den Gebührensatz selbst nachrechnen

Aus jeder der 1.006 Positionen des Gebührenverzeichnisses wird eine Gebühr, sobald ein Satz zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen gewählt ist. Im Notdienst verschiebt § 4 Abs. 1 GOT den Rahmen auf das Zweifache bis Vierfache und fügt einmal 50,00 € Notdienstgebühr hinzu. Auf alles kommen 19 Prozent Umsatzsteuer, weil die Sätze der Anlage nach § 1 Abs. 3 GOT netto sind.

Position wählen, Satz einstellen

Position wählen, Satz wählen, Ergebnis mit Fundstelle. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

2. Umstände
1fach3fach

Zulässiger Rahmen nach § 2 Abs. 1 GOT: 1fach bis 3fach.

3,50 € je Doppelkilometer, mindestens 13,00 €, § 10 Abs. 2 GOT. Doppelkilometer meint Hin- und Rückweg zusammen.

Wählen Sie eine Position, dann erscheint hier das Ergebnis mit allen Bestandteilen.

Womit der Rechner rechnet

Jede Konstante dieses Rechners steht in der Verordnung. Sie sind hier einzeln aufgeführt, damit die Rechnung nachprüfbar ist und damit sichtbar wird, was sich bei einer Novelle ändern würde.

Konstanten des Rechners mit Fundstelle
GrößeWertFundstelle
Einfacher Satz als Untergrenze1§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT
Dreifacher Satz als Obergrenze3§ 2 Abs. 1 Satz 1 GOT
Im Notdienst verdoppelt sich der einfache Satz2§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT
Im Notdienst bis zum Vierfachen4§ 4 Abs. 1 Satz 1 GOT
Notdienstgebühr, je Angelegenheit nur einmal50,00 €§ 4 Abs. 1 Satz 2 GOT
Wegegeld je Doppelkilometer3,5§ 10 Abs. 2 Satz 1 GOT
Mindestwegegeld13,00 €§ 10 Abs. 2 Satz 1 GOT
Die Sätze der Anlage sind netto19 Prozent§ 1 Abs. 3 GOT, § 12 Abs. 1 UStG

Fragen und Antworten

Welchen Gebührensatz soll ich einstellen?
Die Gebührenordnung kennt keinen Regelsatz. § 2 Abs. 1 GOT lässt den einfachen bis dreifachen Satz zu und nennt fünf Kriterien für die Wahl innerhalb dieses Rahmens. Wer eine Rechnung nachrechnet, stellt den Satz ein, der sich aus dem berechneten Betrag ergibt.
Warum ändert sich der Rahmen, wenn ich Notdienst auswähle?
Weil § 4 Abs. 1 GOT den einfachen Satz im Notdienst auf das Zweifache anhebt und die Obergrenze auf das Vierfache setzt. Zusätzlich fällt einmal je Angelegenheit die Notdienstgebühr von 50 Euro an.
Werden meine Eingaben übertragen?
Nein. Gerechnet wird im Browser. Übertragen wird nur die Suche nach einer Position, und auch die nur, solange Sie tippen. Es gibt keine Anmeldung und keine Speicherung.

Weitere Rechner

Woher die Angaben stammen

Rechenregeln:
§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 2 GOT
Umsatzsteuersatz:
§ 12 Abs. 1 UStG