Wie beanstande ich eine Tierarztrechnung?
Eine Beanstandung beginnt bei der Praxis, nicht bei der Kammer. Nachprüfbar sind vor allem drei Punkte: die Vollständigkeit der Pflichtangaben nach § 7 Abs. 4 GOT, die Lage des angesetzten Satzes im Rahmen des § 2 Abs. 1 GOT oder des § 4 Abs. 1 GOT, und eine mehrfach berechnete Notdienstgebühr entgegen § 4 Abs. 2 GOT.
- zuständig
- zuerst die Praxis, danach die Landestierärztekammer
- Kosten
- keine für die Beanstandung
- Dauer
- abhängig von der Praxis und der Kammer
- Schritte
- 4
Was Sie dafür brauchen
- Die Rechnung liegt aufgegliedert vor.
- Der beanstandete Punkt ist konkret benannt, mit laufender Nummer und Betrag.
So gehen Sie vor
Punkt für Punkt statt pauschal
Nicht die Höhe der Rechnung insgesamt beanstanden, sondern die einzelne Position mit ihrer laufenden Nummer, dem berechneten Betrag und dem daraus errechneten Gebührensatz.
Die Norm nennen, um die es geht
Für den Rahmen § 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT, für eine mehrfache Notdienstgebühr § 4 Abs. 2 GOT, für Pflichtangaben § 7 Abs. 4 GOT.
Der Praxis Gelegenheit zur Stellungnahme geben
Die Kammern setzen eine vorherige Klärung mit der Praxis in aller Regel voraus.
Danach die Kammer einschalten
Zuständig ist die Landestierärztekammer des Bundeslandes, in dem die Praxis liegt. Mehrere Kammern führen dafür ein eigenes Verfahren zur Rechnungsprüfung und Schlichtung.
Typische Fehler
- Die Kammer vor der Praxis anschreiben.
- Den Gebührensatz für unzulässig halten, weil er hoch ist. Zulässig ist alles bis zum Dreifachen, im Notdienst bis zum Vierfachen.
- Eine Vereinbarung über einen höheren Satz übersehen. Sie muss nach § 5 Abs. 1 GOT vor der Leistung in Textform geschlossen worden sein.
Fragen und Antworten
- Kann die Kammer die Rechnung aufheben?
- Die Kammern schlichten. Eine verbindliche Entscheidung über die Forderung treffen die Gerichte.
Begriffe aus dieser Anleitung
Weitere Anleitungen
Woher die Angaben stammen
- Ablauf:
- eigener Text, redaktionell verantwortet