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§tierarztgebühren.de

Gebührenverzeichnis

Das Gebührenverzeichnis ist die Anlage zur GOT und enthält alle 1.006 tierärztlichen Leistungen mit ihrem einfachen Satz.

Gebührenverzeichnis in der Verordnung

Es ist in drei Teile gegliedert: Teil A mit den Grundleistungen, Teil B mit den besonderen Leistungen und Teil C mit den Leistungen nach Organsystemen.

Die Anlage gehört zur Verordnung und ist damit ebenso amtlich wie deren Paragrafen. Ihre Fundstelle ist BGBl. I 2022, 1404 bis 1435.

Steht eine Leistung nicht im Verzeichnis, bestimmt sich ihre Gebühr nach § 8 GOT nach dem Satz einer gleichwertigen Leistung.

Womit Gebührenverzeichnis verwechselt wird

Das Gebührenverzeichnis wird mit der Gebührenordnung gleichgesetzt. Die Gebührenordnung sind die zwölf Paragrafen, sie regeln Rahmen, Notdienst, Wegegeld und Rechnungsinhalt. Das Gebührenverzeichnis ist ihre Anlage und enthält die Beträge. Wer einen Betrag sucht, braucht die Anlage, wer eine Regel sucht, den Paragrafentext.

Fundstelle Anlage zu den §§ 1 und 2 GOT

Anlage zu den §§ 1 und 2 GOT. § 1 Grundsatz im Wortlaut

Verwandte Begriffe

Woher die Angaben stammen

Erklärung:
eigener Text, redaktionell verantwortet