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Laufende Nummer

Die laufende Nummer ist die Kennung einer Leistung in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses, und sie muss auf jeder Rechnung stehen.

Laufende Nummer in der Verordnung

§ 7 Abs. 4 Nr. 4 GOT verlangt, dass die berechnete Leistung mit Angabe der laufenden Nummer in der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses ausgewiesen wird. Das ist keine Empfehlung, sondern Mindestinhalt der Rechnung.

Die Nummern laufen lückenlos von 1 bis 1.006. Sie sind der Schlüssel, mit dem sich jede Zeile einer Rechnung nachschlagen und nachrechnen lässt.

Fehlt die Nummer, fehlt der Rechnung ein Pflichtbestandteil.

Womit Laufende Nummer verwechselt wird

Die laufende Nummer wird mit der Rechnungsnummer verwechselt. Die Rechnungsnummer vergibt die Praxis für ihre eigene Buchhaltung, die laufende Nummer steht fest im Gebührenverzeichnis und ist bei jeder Praxis dieselbe. Nur über sie lässt sich der einfache Satz nachschlagen.

Fundstelle § 7 Abs. 4 Nr. 4 GOT

§ 7 Abs. 4 Nr. 4 GOT. § 7 Gebühren- und Rechnungsbestandteile, Fälligkeit im Wortlaut

Wo Laufende Nummer vorkommt

Verwandte Begriffe

Woher die Angaben stammen

Erklärung:
eigener Text, redaktionell verantwortet