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Tierärztlicher Notdienst

Der tierärztliche Notdienst ist die Versorgung bei Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen, für die § 4 GOT einen eigenen Gebührenrahmen vorsieht.

Tierärztlicher Notdienst in der Verordnung

Die Zeiträume stehen in § 2 Abs. 2 GOT: Nacht ist täglich von 18 bis 8 Uhr, Wochenende von freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr, Feiertag von 0 bis 24 Uhr.

Liegt eine Leistung in diesen Zeiträumen und wird sie im Rahmen eines Notdienstes erbracht, verdoppelt sich nach § 4 Abs. 1 GOT der einfache Satz und der Rahmen reicht bis zum Vierfachen. Dazu kommt die Notdienstgebühr.

Wie der Notdienst organisiert ist, regelt nicht die GOT, sondern die jeweilige Landestierärztekammer über ihre Berufsordnung. Deshalb sieht die Notdienstsuche in jedem Bundesland anders aus.

Womit Tierärztlicher Notdienst verwechselt wird

Nicht jede Behandlung außerhalb der Sprechzeit ist Notdienst. Erbringt die Praxis sie auf Verlangen des Halters ohne Notdienst, greift § 3 Abs. 3 GOT.

Fundstelle § 4 GOT, Zeiträume in § 2 Abs. 2 GOT

§ 4 GOT, Zeiträume in § 2 Abs. 2 GOT. § 4 Gebühren für tierärztlichen Notdienst im Wortlaut

Wo Tierärztlicher Notdienst vorkommt

Verwandte Begriffe

Woher die Angaben stammen

Erklärung:
eigener Text, redaktionell verantwortet