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§tierarztgebühren.de

Was darf eine Impfung kosten?

Eine feste Antwort gibt es nicht, und das liegt nicht an der Praxis, sondern an der Verordnung. Sie legt für impfung einen Betrag fest und erlaubt darauf eine Spanne. Zulässig ist alles zwischen 11,50 € und 34,50 €, im Notdienst bis 46,00 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Beträge netto, die Umsatzsteuer kommt hinzu.

Was Ihre Praxis daraus gemacht hat, steht auf Ihrer Rechnung hinter der laufenden Nummer. Unten stehen die 2 Positionen, um die es geht, mit dem Betrag, gegen den Sie rechnen können.

Positionen
2
niedrigster einfacher Satz
11,50 €
höchstens regulär
34,50 €
höchstens im Notdienst
46,00 €

Die Positionen der Gebührenordnung

Diese Nummern stehen auf einer Rechnung, wenn impfung abgerechnet wird. Die Spalte einfacher Satz ist der Wert aus der Verordnung, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Gebührenpositionen mit laufender Nummer, einfachem Satz und zulässiger Spanne
Nr.Leistungeinfacher Satzbis dreifachNotdienst bis vierfach
221Injektion subkutan, intrakutan, intramuskulär, Hund, Katze, Frettchen11,50 €34,50 €46,00 €
222Injektion subkutan, intrakutan, intramuskulär, intraingluvial, Heimsäugetiere und Stubenvögel11,50 €34,50 €46,00 €

2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Wo Impfung in der Gebührenordnung steht

In der ganzen Anlage gibt es für Hund, Katze und Heimtiere keine Position mit dem Namen Impfung. Abgerechnet wird die Injektion nach ihrer eigenen Position, gestaffelt nach Tierart. Nur für Geflügel führt Teil B Gruppe 7 eigene Positionen für Schutzimpfungen.

Der Impfstoff selbst ist keine Gebühr, sondern ein Arzneimittel. § 9 GOT verweist dafür auf die Arzneimittelpreisverordnung, und § 7 Abs. 2 GOT erlaubt ausdrücklich, Entgelte für angewandte Arzneimittel neben der Gebühr zu berechnen. Deshalb schwankt der Rechnungsbetrag für dieselbe Impfung zwischen zwei Praxen stärker als der Gebührenanteil.

Die Impfbescheinigung ist eine eigene Position in Teil B Gruppe 1. Sie wird nicht in jedem Fall berechnet.

Unterschiede nach Tierart

Die Anlage unterscheidet bei dieser Leistung nach Tierart. Für 4 Arten gibt es eine eigene Seite mit den Positionen, die für sie gelten.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1

    Ihre Rechnung nachrechnen

    Betrag durch den einfachen Satz teilen. Was herauskommt, ist der angesetzte Gebührensatz. Alles zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen ist zulässig.

    Zum Rechnungsprüfer

  2. 2

    Vorher wissen, was kommt

    Die Spanne oben gilt für die Gebühren. Arzneimittel und Material kommen gesondert dazu und folgen einer anderen Verordnung.

    Zum Kostenschätzer

  3. 3

    Nachfragen, wenn etwas unklar ist

    § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT gibt Ihnen das Recht, die Aufgliederung der Rechnung zu verlangen. Ohne Begründung, ohne Streit.

    So geht das

Fragen und Antworten

Warum steht auf meiner Rechnung keine Position Impfung?
Weil es sie in der Anlage nicht gibt. Für Kleintiere wird die Injektion abgerechnet, der Impfstoff nach § 9 GOT gesondert und die Bescheinigung nach Nr. 87, sofern sie ausgestellt wird.
Ist der Impfstoff in der Gebühr enthalten?
Nein. § 7 Abs. 2 GOT erlaubt, Entgelte für angewandte Arzneimittel neben der Gebühr zu berechnen. Sie sind nach § 7 Abs. 4 Satz 2 GOT gesondert auszuweisen.

Impfung im Gebührenverzeichnis

Verwandte Behandlungen

Selbst nachrechnen

Woher die Angaben stammen

Rahmen und Notdienst:
§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2 GOT
Zuordnung der Behandlung zu den Positionen:
eigene Auswertung der Leistungsbeschreibungen