Was kostet ein Tierarztbesuch ohne Behandlung?
Eine feste Antwort gibt es nicht, und das liegt nicht an der Praxis, sondern an der Verordnung. Sie legt für allgemeine untersuchung einen Betrag fest und erlaubt darauf eine Spanne. Zulässig ist alles zwischen 30,78 € und 92,34 €, im Notdienst bis 123,12 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Beträge netto, die Umsatzsteuer kommt hinzu.
Was Ihre Praxis daraus gemacht hat, steht auf Ihrer Rechnung hinter der laufenden Nummer. Unten stehen die 12 Positionen, um die es geht, mit dem Betrag, gegen den Sie rechnen können.
- Positionen
- 12
- niedrigster einfacher Satz
- 9,23 €
- höchstens regulär
- 92,34 €
- höchstens im Notdienst
- 123,12 €
Die Positionen der Gebührenordnung
Diese Nummern stehen auf einer Rechnung, wenn allgemeine untersuchung abgerechnet wird. Die Spalte einfacher Satz ist der Wert aus der Verordnung, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
12 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Wo Allgemeine Untersuchung in der Gebührenordnung steht
Die allgemeine Untersuchung mit Beratung ist die Position, die auf fast jeder Tierarztrechnung steht. Teil A der Anlage führt sie in siebzehn Varianten, eine je Tierart, von 5,14 Euro für Nutzgeflügel bis 36,94 Euro für nicht domestizierte Tiere.
Kommt dasselbe Tier im selben Behandlungsfall erneut, greift die Folgeuntersuchung mit einem niedrigeren Satz. Auch sie ist nach Tierart gestaffelt. Ohne Beratung gibt es eine eigene Position, die für alle Tierarten gleich ist.
Stört eine eilige Leistung den Praxisbetrieb erheblich, sieht die Anlage dafür eine zusätzliche Position vor. Das ist nicht dasselbe wie der Notdienst nach § 4 GOT, der einen eigenen Gebührenrahmen und die Notdienstgebühr auslöst.
Unterschiede nach Tierart
Die Anlage unterscheidet bei dieser Leistung nach Tierart. Für 8 Arten gibt es eine eigene Seite mit den Positionen, die für sie gelten.
- Allgemeine Untersuchung, Hund3 Positionen, 19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Katze3 Positionen, 19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Kaninchen2 Positionen, 12,34 € bis 15,39 €
- Allgemeine Untersuchung, Meerschweinchen2 Positionen, 12,34 € bis 15,39 €
- Allgemeine Untersuchung, Pferd2 Positionen, 24,62 € bis 30,78 €
- Allgemeine Untersuchung, Vogel3 Positionen, 9,23 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Reptil2 Positionen, 19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Frettchen2 Positionen, 19,74 € bis 23,62 €
Was Sie jetzt tun können
- 1
Ihre Rechnung nachrechnen
Betrag durch den einfachen Satz teilen. Was herauskommt, ist der angesetzte Gebührensatz. Alles zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen ist zulässig.
- 2
Vorher wissen, was kommt
Die Spanne oben gilt für die Gebühren. Arzneimittel und Material kommen gesondert dazu und folgen einer anderen Verordnung.
- 3
Nachfragen, wenn etwas unklar ist
§ 7 Abs. 4 Satz 3 GOT gibt Ihnen das Recht, die Aufgliederung der Rechnung zu verlangen. Ohne Begründung, ohne Streit.
Fragen und Antworten
- Darf die Untersuchung neben der Behandlung berechnet werden?
- Ja, solange sie nach den Leistungsansätzen der Anlage nicht bereits Teil der berechneten Behandlung ist. Das ist die Grenze, die § 6 GOT zieht.
- Was ist der Unterschied zwischen Untersuchung und Folgeuntersuchung?
- Die Folgeuntersuchung gilt im selben Behandlungsfall und trägt einen niedrigeren Satz. Ein neuer Behandlungsfall führt wieder zur allgemeinen Untersuchung.
Allgemeine Untersuchung im Gebührenverzeichnis
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Selbst nachrechnen
Woher die Angaben stammen
- Positionen, Wortlaut und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rahmen und Notdienst:
- § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2 GOT
- Zuordnung der Behandlung zu den Positionen:
- eigene Auswertung der Leistungsbeschreibungen