Sonstige Behandlungen und Verrichtungen
Steht auf Ihrer Rechnung eine Nummer zwischen 197 und 254, finden Sie sie in dieser Tabelle. Es sind 58 Leistungen aus dem Bereich Sonstige Behandlungen und Verrichtungen, jede mit ihrem Wortlaut und ihrem Betrag.
Die einfachen Sätze reichen hier von 1,90 € bis 73,90 €. Was daraus werden darf, steht in den beiden rechten Spalten: bis zum Dreifachen regulär, im Notdienst bis zum Vierfachen, also bis zu 295,60 € bei der teuersten Position dieser Gruppe.
- Positionen
- 58
- laufende Nummern
- 197 bis 254
- niedrigster Satz
- 1,90 €
- höchster Satz
- 73,90 €
Nr. 236
Nr. 199
Die Anlage gliedert diese Gruppe in 8 Untergruppen. Die Reihenfolge und die Bezeichnungen stammen aus dem Gebührenverzeichnis.
Euthanasie
11 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Verabreichung von Arzneimitteln
2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Injektion, Instillation, Infusion
24 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Kennzeichnen
6 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Nadeltherapie
5 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Anwendung von Zwangsmaßnahmen
2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Tupferprobenentnahme
2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Verband anlegen oder abnehmen
4 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Ohne Untergruppe
2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.
Sonstige Behandlungen und Verrichtungen im Einzelnen
Zu diesen Positionen gibt es eine eigene Seite mit Einordnung, Tierartvergleich und Rechnung.
- EinschläfernDie Euthanasie durch Injektion hat je Tierart eine eigene Position in Teil B.
- ImpfungDie Anlage kennt keine Position Impfung. Abgerechnet werden Injektion, Impfstoff und Bescheinigung.
- ChippenImplantation, Dokumentation und Ablesen sind drei getrennte Positionen.
- VerbandVier Positionen, nach Art des Verbandes gestaffelt.
- InfusionZwei Positionen, je nachdem ob per Schwerkraft oder per Infusomat.
Weitere Gruppen in Teil B
- 1. Bescheinigungen und Gutachten5 Positionen
- 2. Sonstige Untersuchungen51 Positionen
- 3. Sonstige Laboratoriumsdiagnostik in der tierärztlichen Praxis einschließlich Auswertung der Befunde11 Positionen
- 4. Sonstige physikalische Diagnostik und Therapie43 Positionen
- 6. Bestandsbetreuung8 Positionen
- 7. Schutzimpfungen und Heilbehandlung bei Geflügel18 Positionen
Teil A und Teil C des Verzeichnisses
Woher die Angaben stammen
- Wortlaut und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Gliederung:
- Teile, Gruppen und Untergruppen wie in der Anlage