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Einfacher Satz

Der einfache Satz ist der Eurobetrag, der in der dritten Spalte des Gebührenverzeichnisses steht, und damit die Untergrenze jeder Gebühr.

Einfacher Satz in der Verordnung

Das Gebührenverzeichnis nennt zu jeder der 1.006 Positionen genau einen Betrag. Dieser Betrag ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern der Ausgangswert. § 1 Abs. 2 GOT stellt ausdrücklich klar, dass die aufgeführten Gebührensätze dem einfachen Satz entsprechen.

Er ist netto. § 1 Abs. 3 GOT sagt, dass die Umsatzsteuer in den Sätzen des Verzeichnisses nicht enthalten ist.

Unterschritten werden darf er nur in den Fällen des § 5 GOT, und das grundsätzlich nur nach einer vor der Leistung geschlossenen Vereinbarung in Textform.

Womit Einfacher Satz verwechselt wird

Nicht zu verwechseln mit dem Gebührensatz. Der einfache Satz ist der Betrag, der Gebührensatz ist der Faktor, mit dem er multipliziert wird.

Fundstelle § 1 Abs. 2 und 3 GOT

§ 1 Abs. 2 und 3 GOT. § 1 Grundsatz im Wortlaut

Wo Einfacher Satz vorkommt

Verwandte Begriffe

Woher die Angaben stammen

Erklärung:
eigener Text, redaktionell verantwortet