Allgemeine Untersuchung bei einer Katze
Wenn Sie wissen möchten, was allgemeine untersuchung bei eine Katze kosten darf: zwischen 23,62 € und 70,86 € für die Gebühr, im Notdienst bis 94,48 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Alles darin ist zulässig, ein Regelsatz existiert nicht. Beträge netto.
Dahinter stecken 3 Positionen der Verordnung: Nr. 16, Nr. 21, Nr. 34 mit 19,74 € bis 23,62 €. Steht eine dieser Nummern auf Ihrer Rechnung, können Sie den angesetzten Satz daraus zurückrechnen.
- laufende Nummern
- 16, 21, 34
- einfacher Satz
- 19,74 € bis 23,62 €
- höchstens regulär
- 70,86 €
- höchstens im Notdienst
- 94,48 €
Die Positionen für Katzen
Das sind die Nummern, die auf einer Rechnung stehen, wenn allgemeine untersuchung bei eine Katze abgerechnet wird.
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen
- einfacher Satz
- 23,62 €
- bis dreifach
- 70,86 €
- Notdienst bis
- 94,48 €
Allgemeine Untersuchung ohne Beratung
- einfacher Satz
- 21,41 €
- bis dreifach
- 64,23 €
- Notdienst bis
- 85,64 €
Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen
- einfacher Satz
- 19,74 €
- bis dreifach
- 59,22 €
- Notdienst bis
- 78,96 €
3 Positionen, zusammen 64,77 € beim einfachen Satz. Jede ist eine eigene Leistung mit eigener Nummer.
- Nr. 16 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchenmit Beratung23,62 € (36 Prozent)
- Nr. 21 Allgemeine Untersuchung ohne Beratungohne Beratung, für alle Tierarten gleich21,41 € (33 Prozent)
- Nr. 34 Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Hund, Katze, FrettchenFolgeuntersuchung im selben Behandlungsfall19,74 € (30 Prozent)
Alles zwischen 23,62 € und 70,86 € ist zulässig. Im Notdienst verschiebt sich der ganze Rahmen nach oben.
Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT.
Was bei Katzen anders ist
Für die Kastration führt die Anlage Kater und Kätzin als zwei getrennte Positionen mit deutlich verschiedenen Sätzen. Bei freilebenden Katzen erlaubt § 5 Abs. 2 GOT zudem, den einfachen Satz zu unterschreiten.
Die allgemeine Einordnung zu Allgemeine Untersuchung, also warum die Anlage diese Leistung so führt und was daneben abgerechnet werden darf, steht auf der Übersicht zu Allgemeine Untersuchung.
Im Vergleich zu anderen Tierarten
Die teuerste Position dieser Seite ist Nr. 16 mit 23,62 €. Die Anlage bewertet dieselbe Behandlung bei anderen Tierarten anders, und der Unterschied steckt in der Position selbst, nicht in einem Zuschlag.
Allgemeine Untersuchung bei anderen Tierarten
- Allgemeine Untersuchung, Hund19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Kaninchen12,34 € bis 15,39 €
- Allgemeine Untersuchung, Meerschweinchen12,34 € bis 15,39 €
- Allgemeine Untersuchung, Pferd24,62 € bis 30,78 €
- Allgemeine Untersuchung, Vogel9,23 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Reptil19,74 € bis 23,62 €
- Allgemeine Untersuchung, Frettchen19,74 € bis 23,62 €
Weitere Behandlungen für Katzen
- KastrationDie Anlage führt Kastration und Sterilisation getrennt nach Tierart und Geschlecht.
- EinschläfernDie Euthanasie durch Injektion hat je Tierart eine eigene Position in Teil B.
- ImpfungDie Anlage kennt keine Position Impfung. Abgerechnet werden Injektion, Impfstoff und Bescheinigung.
- NarkoseAnästhesie ist eine eigene Leistung mit eigenen Positionen, nie im Eingriff enthalten.
- Stationäre UnterbringungJe Tag und ohne Behandlung, nach Tierart gestaffelt.
- KaiserschnittEigene Position je Tierart in der Gynäkologie, häufig im Notdienst.
Fragen und Antworten
- Welche GOT-Position gilt für eine Katze?
- Nr. 16 Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen mit 23,62 €. Nr. 21 Allgemeine Untersuchung ohne Beratung mit 21,41 €. Nr. 34 Folgeuntersuchung im selben Behandlungsfall mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen mit 19,74 €. Die Beträge sind der einfache Satz und netto, § 1 Abs. 2 und 3 GOT.
- Was ist bei Katzen anders als bei den übrigen Tierarten?
- Für die Kastration führt die Anlage Kater und Kätzin als zwei getrennte Positionen mit deutlich verschiedenen Sätzen. Bei freilebenden Katzen erlaubt § 5 Abs. 2 GOT zudem, den einfachen Satz zu unterschreiten.
- Wie verhält sich der Satz zu den anderen Tierarten?
- Die höchste Position dieser Seite liegt bei 23,62 €. Zum Vergleich: Pferd 30,78 €, Hund 23,62 €, Vogel 23,62 €, Reptil 23,62 €, Frettchen 23,62 €, Kaninchen 15,39 €, Meerschweinchen 15,39 €. Die Unterschiede folgen aus der Anlage und nicht aus einem Zuschlag.
Woher die Angaben stammen
- Positionen und Beträge:
- Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, Anlage BGBl. I 2022, 1404 - 1435
- Rahmen:
- § 2 Abs. 1 GOT, im Notdienst § 4 Abs. 1 GOT