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Was darf ein Hausbesuch kosten?

Eine feste Antwort gibt es nicht, und das liegt nicht an der Praxis, sondern an der Verordnung. Sie legt für hausbesuch einen Betrag fest und erlaubt darauf eine Spanne. Zulässig ist alles zwischen 34,50 € und 103,50 €, im Notdienst bis 138,00 € zuzüglich einmal 50 Euro Notdienstgebühr. Beträge netto, die Umsatzsteuer kommt hinzu.

Was Ihre Praxis daraus gemacht hat, steht auf Ihrer Rechnung hinter der laufenden Nummer. Unten stehen die 2 Positionen, um die es geht, mit dem Betrag, gegen den Sie rechnen können.

Positionen
2
niedrigster einfacher Satz
17,25 €
höchstens regulär
103,50 €
höchstens im Notdienst
138,00 €

Die Positionen der Gebührenordnung

Diese Nummern stehen auf einer Rechnung, wenn hausbesuch abgerechnet wird. Die Spalte einfacher Satz ist der Wert aus der Verordnung, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Gebührenpositionen mit laufender Nummer, einfachem Satz und zulässiger Spanne
Nr.Leistungeinfacher Satzbis dreifachNotdienst bis vierfach
40Hausbesuch, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren34,50 €103,50 €138,00 €
41Gebühr für notwendige Hilfskräfte bei Hausbesuchen, sofern der Tierhalter die notwendige Hilfeleistung nicht stellen kann, je angefangene 15 Minuten Anwesenheit und Fahrtzeit17,25 €51,75 €69,00 €

2 Positionen. Alle Beträge netto, § 1 Abs. 3 GOT. Die Spalte einfacher Satz steht so im Gebührenverzeichnis, die beiden rechten Spalten sind daraus gerechnet.

Wo Hausbesuch in der Gebührenordnung steht

Der Hausbesuch außerhalb der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung ist eine eigene Position in Teil A. Daneben steht das Wegegeld nach § 10 Abs. 2 GOT mit 3,50 Euro je Doppelkilometer und mindestens 13 Euro. Doppelkilometer heißt Hin- und Rückweg zusammen.

Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist das Wegegeld nach § 10 Abs. 2 Satz 2 GOT anteilig zu berechnen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln tritt nach § 10 Abs. 3 GOT eine Reiseentschädigung an die Stelle des Wegegeldes.

Kann der Halter die notwendige Hilfeleistung nicht stellen, sieht die Anlage eine eigene Position für Hilfskräfte vor, berechnet je angefangene fünfzehn Minuten Anwesenheit und Fahrtzeit.

Was Sie jetzt tun können

  1. 1

    Ihre Rechnung nachrechnen

    Betrag durch den einfachen Satz teilen. Was herauskommt, ist der angesetzte Gebührensatz. Alles zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen ist zulässig.

    Zum Rechnungsprüfer

  2. 2

    Vorher wissen, was kommt

    Die Spanne oben gilt für die Gebühren. Arzneimittel und Material kommen gesondert dazu und folgen einer anderen Verordnung.

    Zum Kostenschätzer

  3. 3

    Nachfragen, wenn etwas unklar ist

    § 7 Abs. 4 Satz 3 GOT gibt Ihnen das Recht, die Aufgliederung der Rechnung zu verlangen. Ohne Begründung, ohne Streit.

    So geht das

Fragen und Antworten

Wie wird das Wegegeld gerechnet?
Je Doppelkilometer, also Hin- und Rückweg zusammen, mit 3,50 Euro und mindestens 13 Euro insgesamt. Die Grundlage steht in § 10 Abs. 2 GOT.
Zahlen mehrere Halter auf einer Tour jeweils das volle Wegegeld?
Nein. § 10 Abs. 2 Satz 2 GOT schreibt die anteilige Berechnung vor, wenn auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht werden.

Hausbesuch im Gebührenverzeichnis

Verwandte Behandlungen

Selbst nachrechnen

Woher die Angaben stammen

Rahmen und Notdienst:
§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 2 GOT
Zuordnung der Behandlung zu den Positionen:
eigene Auswertung der Leistungsbeschreibungen