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§tierarztgebühren.de

Die Gebührenordnung im Wortlaut

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte besteht aus 12 Paragrafen und einer Anlage mit 1.006 Gebührenpositionen. Sie wurde am 15.08.2022 ausgefertigt, BGBl I 2022, 1401, und gilt seit dem 22.11.2022. Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70.

Paragrafen
12
Positionen der Anlage
1.006
in Kraft seit
22.11.2022
Fundstelle
BGBl I 2022, 1401

Die zwölf Paragrafen sind kurz. Zusammen füllen sie wenige Seiten, während die Anlage über dreißig Seiten des Bundesgesetzblatts einnimmt. Trotzdem steckt in den Paragrafen alles, was eine Rechnung nachrechenbar macht: der Rahmen vom Einfachen bis zum Dreifachen, die Verdopplung im Notdienst, die Pflichtangaben der Rechnung und das Recht auf Aufgliederung.

Jede Seite zeigt den Wortlaut unverändert und davon abgesetzt die Einordnung, was er im Alltag bedeutet.

Die einzelnen Paragrafen

Die Anlage mit dem Gebührenverzeichnis

Fragen und Antworten

Seit wann gilt die aktuelle GOT?
Die Fassung von 2022 wurde am 15. August 2022 ausgefertigt und gilt seit dem 22. November 2022. Sie hat die Gebührenordnung von 1999 abgelöst. Zuletzt geändert wurde sie im März 2023.
Welche Paragrafen betreffen Tierhalter unmittelbar?
§ 1 zum einfachen Satz und zur Umsatzsteuer, § 2 zum Rahmen vom Einfachen bis zum Dreifachen, § 4 zum Notdienst und zur Notdienstgebühr, § 6 zum Doppelbewertungsverbot, § 7 zu den Pflichtangaben der Rechnung und zur Aufgliederung, sowie § 10 zum Wegegeld.
Darf der Wortlaut der GOT frei wiedergegeben werden?
Ja. Rechtsverordnungen genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Der hier gezeigte Text stammt aus der amtlichen XML-Fassung.

Woher die Angaben stammen

Lizenz:
Rechtsverordnung, kein urheberrechtlicher Schutz nach § 5 Abs. 1 UrhG